Ein 36-Jähriger gestand in der Berufungsverhandlung, dass er im Oktober 2023 seine damalige Partnerin in Kirn vergewaltigt hat. Nachdem ein Täter-Opfer-Ausgleich erfolgte, milderte das Landgericht seine Strafe. Christine Jäckel
Die Entschuldigung ihres Ex-Partners war für das Opfer einer Vergewaltigung sehr wichtig: Das Anerkenntnis bedeutete für die Frau, dass der Täter zugab, was er ihr angetan hat. Das wurde vom Gericht in zweiter Instanz bei der Strafe berücksichtigt.
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Mit großer Erleichterung hörte der 36-jährige Angeklagte das Urteil des Landgerichtes Bad Kreuznach, denn es erspart ihm bei guter Führung den Gefängnisaufenthalt. Die Richter änderten in dieser Berufungsverhandlung das Urteil des Amtsgerichtes Bad Kreuznach, das ihn wegen Vergewaltigung, Körperverletzung und Freiheitsberaubung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt hatte, in eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren ab, die zur Bewährung ausgesetzt ...