24. Verordnung zur Coronabekämpfung
24. Verordnung zur Coronabekämpfung: Auch Maskenregeln weiter gelockert
FFP2-Maske
Eine FFP2-Maske liegt auf einem Leuchttisch. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/Illustration
Frank Rumpenhorst/dpa/Illustration. dpa

Kreis Bad Kreuznach. Die 24. Coronabekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz liegt vor. Bei privaten Zusammenkünften sollen sich maximal 25 Personen aus verschiedenen Hausständen treffen - Kinder bis 14, Geimpfte und Genesene nicht mitgerechnet.

Im öffentlichen Raum ist die Regel verbindlich, im privaten Raum lediglich eine Empfehlung. Zu anderen Personengruppen soll ein Mindestabstand von 1,50 Meter einhalten werden. Betriebe: Innerhalb von Arbeits- und Betriebsstätten entfällt die Maskenpflicht für Personen, die geimpft oder genesen sind oder einen tagesaktuellen Test vorlegen.

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