24. Verordnung zur Coronabekämpfung
24. Verordnung zur Coronabekämpfung: Auch Maskenregeln weiter gelockert
FFP2-Maske
Eine FFP2-Maske liegt auf einem Leuchttisch. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/Illustration
Frank Rumpenhorst/dpa/Illustration. dpa

Kreis Bad Kreuznach. Die 24. Coronabekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz liegt vor. Bei privaten Zusammenkünften sollen sich maximal 25 Personen aus verschiedenen Hausständen treffen - Kinder bis 14, Geimpfte und Genesene nicht mitgerechnet.

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Im öffentlichen Raum ist die Regel verbindlich, im privaten Raum lediglich eine Empfehlung. Zu anderen Personengruppen soll ein Mindestabstand von 1,50 Meter einhalten werden. Betriebe: Innerhalb von Arbeits- und Betriebsstätten entfällt die Maskenpflicht für Personen, die geimpft oder genesen sind oder einen tagesaktuellen Test vorlegen.

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