Rauschgifthandel Jugendstrafe von 20-Jährigem wird verlängert - Mutmaßlicher Profit von 25 000 Euro wird eingezogen
20-jähriger Drogendealer verkaufte auf Spielplatz - 25 000 Euro eingezogen
Nach Auffassung des Jugendschöffengerichts war der Spielplatz an der Schäfergasse ein Drogenumschlagplatz. Foto: Marian Ristow
Marian Ristow

Bad Kreuznach. Der Widerruf seines Geständnisses nutzte ihm nichts: Das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Bad Kreuznach verurteilte einen 20-jährigen Bad Kreuznacher zu einer Jugendeinheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Richter Roman Hamel sprach den jungen Mann in sechs Fällen schuldig, größere Mengen Marihuana angekauft zu und diese mit erheblichem Gewinn weitergedealt zu haben.

Lesezeit 2 Minuten
Der Heranwachsende, der nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde, ist kein unbeschriebenes Blatt: das Verlesen seiner Einträge im Bundeszentralregister dauerte länger als das Verkünden des eigentlichen Urteilsspruchs. Zurzeit seiner neuerlichen Verurteilung saß er eine Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten wegen Falschaussage ab.

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