Einen 19-Jährigen aus Bad Sobernheim verurteilte das Jugendschöffengericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von vier Jahren. Archiv Christine Jäckel
Acht Zentimeter tief war die Wunde – und der Fall hätte noch viel schlimmer ausgehen können. Zwei junge Männer und ihr Buhlen um die Zuneigung einer Frau: eine verhängnisvolle Konstellation.
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Es war keine lebensgefährliche Verletzung, allerdings hatte der 24-jährige Bad Sobernheimer sehr viel Glück, dass durch den acht Zentimeter tiefen Messerstich keine Organe verletzt wurden. Aus Eifersucht hatte ihm ein 19-Jähriger am frühen Morgen des 15.