Landgericht Bad Kreuznach befasst sich im Berufungsverfahren mit den umstrittenen Ereignissen in Abentheuer
Zweite Runde im Prozess um Wahlfälschung: Wer hat gelogen in Abentheuer?
Justitia-Statue
Justitia-Statue. Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild
Arne Dedert/dpa/Archivbild. dpa

Abentheuer. Hat sich der frühere Abentheurer Ortschef Klaus Goldt der Wahlfälschung schuldig gemacht, weil er die Bewerbung seiner späteren Nachfolgerin Andrea Thiel entgegengenommen hat, obwohl diese einige Minuten zu spät war? Diese Frage muss am Donnerstag, 22. April, ab 9.30 Uhr, die Siebte Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach in einer Berufungsverhandlung klären.

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Das Amtsgericht Idar-Oberstein hatte Goldt wegen der Ereignisse in Abentheuer, die sich am 8. April 2019 im Vorfeld der Kommunalwahl zugetragen haben, im Juni 2020 zu einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro verurteilt. Richterin Denise Frick war damals der Anklage der Staatsanwaltschaft gefolgt, obwohl der heute 68-jährige Angeklagte den Vorwurf der Wahlfälschung abgestritten hatte. Unmittelbar nach dem Urteilsspruch hatte der frühere Gemeindechef des Nationalparkdorfs, der nicht vorbestraft ist, zusammen mit seinem Anwalt Welf Fiedler Berufung eingelegt. Deshalb befasst sich nun das Landgericht in zweiter Instanz mit der Sache.

Zeitpunkt des Eingangs ist wichtig

Goldt hatte 2019 bereits frühzeitig angekündigt, dass er nicht mehr als Gemeindechef von Abentheuer kandidieren werde. Deshalb fungierte er als Wahlleiter bei der Ortsbürgermeisterurwahl. In dieser Rolle habe Goldt – so das Landgericht nun in seiner Ankündigung für den Prozess – „noch kurz nach Ablauf der für die Entgegennahme von Einzelbewerbungen vorgesehenen Einreichungsfrist Bewerbungsunterlagen einer Bewerberin (Anm. der Red.: Gemeint ist Andrea Thiel) entgegengenommen. Jene Unterlagen soll der Angeklagte, ohne darauf den Tag und die Uhrzeit des Eingangs zu vermerken, bei der VG-Verwaltung Birkenfeld abgegeben haben.

Auf spätere telefonische Nachfrage des Verbandsgemeindebürgermeisters Bernhard Alscher soll der Angeklagte diesem gegenüber der Wahrheit zuwider angegeben haben, dass die Bewerbungsunterlagen der Bewerberin rechtzeitig vor Ablauf der Einreichungsfrist bei ihm eingegangen seien. Hierdurch soll der Angeklagte erreicht haben, dass die Bewerberin zur Wahl zugelassen worden sei, obwohl die Einreichungsfrist für ihre Bewerbung nicht gewahrt worden und damit die Bewerbung ungültig gewesen sei.“ Goldt hatte hingegen betont, dass die Bewerbung von Thiel noch rechtzeitig vor Ablauf der Einreichungsfrist bei ihm eingegangen sei.

Konkret spielten sich die Ereignisse am 8. April im Büro in Goldts Wohnhaus ab. Thiel hatte dort ihre Bewerbungsunterlagen abgegeben, was der damalige Ortschef quittierte. Die umstrittene Frage lautet aber, ob dies vor oder nach Punkt 18 Uhr – dem Ende der Abgabefrist – geschah. Thiel und Goldt hatten in erster Instanz betont, dass dies noch rechtzeitig der Fall gewesen sei. Das Amtsgericht war aber anderer Auffassung.

Gibt es eine Wiederholungswahl?

Zuvor hatten mit Markus Berang und Thorsten Flick zwei weitere Kandidaten bei der Ortsbürgermeisterwahl ausgesagt, dass wegen des zeitlichen Ablauf Thiels Bewerbung erst kurz nach 18 Uhr erfolgt sein könne. Berang und Flick hatten Goldt an diesem Abend nämlich ebenfalls in dessen Büro besucht – Berang kurz vor 18 Uhr, Flick kurz nach 18 Uhr, wobei Thiel zu diesem Zeitpunkt noch anwesend war.

Das Landgericht Bad Kreuznach entscheidet nun, ob es den Vorwurf der Wahlfälschung bestätigt oder zu einem anderen Urteil als die Richter in der Schmuckstadt vor zehn Monaten kommt. Bisher hatten die Geschehnisse in Abentheuer noch keine kommunalrechtlichen Konsequenzen, da das Strafverfahren nach dem erstinstanzlichen Urteil des Amtsgerichts in der Berufung wieder komplett aufgerollt wird. Sollte die Berufung vom Landgericht Bad Kreuznach verworfen werden und das Urteil Rechtskraft erlangen, müsste die Kreisverwaltung Birkenfeld aber in Abstimmung mit dem Landeswahlleiter in Abentheuer eine Wiederholungswahl ansetzen.

Von unserem Redakteur

Axel Munsteiner

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