Eine höchstrichterliche Grundsatzentscheidung gab es 2015 noch nicht. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses kam die Thematik erneut auf den Tisch. Die Situation hat sich verändert: Nach einem neuen Urteil durch das Verwaltungsgericht Hannover mit Eilbeschluss vom 12. Januar 2017 sei es einer Kommune nicht gestattet, im Rahmen einer Widmung einer öffentlichen Einrichtung das Wildtierverbot in Zirkussen zu beschließen.
Einer Kommune ist es nicht gestattet, im Rahmen einer Widmung einer öffentlichen Einrichtung Wildtierverbot in Zirkussen zu beschließen. Die Widmung darf sich ausschließlich auf kommunale Angelegenheiten beziehen. Ein Wildtierverbot in Zirkussen kann nur vom Bundesgesetzgeber geregelt werden.
VG Hannover 1. Kammer, Beschluss vom 12.01.2017, 1 B 7215/16
§ 11 TierSchG, § 30 KomVerfG ND, Art 28 GG, Art 3 GG, Art 12 GG, § 123 VwGO
Die Widmung dürfe sich ausschließlich auf kommunale Angelegenheiten beziehen. Ein Wildtierverbot in Zirkussen könne nur vom Bundesgesetzgeber geregelt werden. Darüber hinaus greife das Wildtierverbot auch unzulässig in die Freiheit der Berufsausübung von Zirkusunternehmen ein. Ihnen würde damit das Mitführen von Wildtieren auf diese Weise nicht mehr möglich sein.
Thomas Engel (Freie Liste) betonte, er wolle an dem Verbot festhalten und damit ein deutliches Zeichen setzen. Thomas Petry (Bündnis 90/Die Grünen) kommentierte: „Es gab keine Beschwerden von Bürgern, die Wildtiere vermissen. Ich denke, dass wir es riskieren können, den Beschluss mit einigen Ergänzungen aufrechtzuerhalten.“
Idar-Oberstein sei aus seiner Sicht für Zirkusunternehmen nicht von so großer Bedeutung, dass man von einer Flut von Klagen ausgehen könne. Harald Iring (LUB) mahnte: „Bevor man einen Akt kommunaler Selbstverwaltung wie den Beschluss vom September 2015 aufgibt, sollte man gut nachdenken.“ Er sei eindeutig für das Aufrechterhalten des Verbots.
Armin Korpus (CDU) sieht das anders: „Eigentlich müssten wir den Beschluss zähneknirschend kippen. Jeder kann gegen uns klagen.“ Bernhard Zwetsch (FDP) möchte, dass der Beschluss – wie auch von Petry vorgeschlagen – so ergänzt wird, dass die Stadt Idar-Oberstein juristisch weniger angreifbar ist. Es gebe bekanntlich unterschiedliche Rechtsbetrachtungen, die bislang keine Eindeutigkeit erkennen ließen.
Josef Mähringer (SPD) kommentierte: „Wir sollten jetzt nicht wackeln, sondern erst einmal abwarten.“ Letztlich einigten sich die Ausschussmitglieder darauf, dass das Thema nach der Sommerpause erneut erörtert wird. Bis dahin soll eine neue Beschlussvorlage erarbeitet werden, die juristisch mehr Sicherheit bietet.