Landesforsten Rheinland-Pfalz und der Prokon-Insolvenzverwalter haben sich auf die Aufhebung des Nutzungsvertrags „Windpark Mörschied“ geeinigt. Forststaatssekretär Thomas Griese teilte am Freitag mit, dass ein entsprechender Vergleich abgeschlossen wurde. Auf dieser Grundlage habe Prokon den Genehmigungsantrag für die Errichtung und den Betrieb von acht Windenergieanlagen am Standort Mörschieder Burr bei der Kreisverwaltung Birkenfeld zurückgenommen.
Landesforsten zahlt Entschädigung
Im Jahre 2012 war zwischen Landesforsten Rheinland-Pfalz und Prokon ein Vertrag über die Nutzung von Grundstücksflächen im Staatswald für Windkraft abgeschlossen worden. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Prokon-Vermögen am 1. Mai 2014 hatte Landesforsten den Rücktritt vom Nutzungsvertrag erklärt. Prokon hatte die wirksame Beendigung des Nutzungsvertrages zunächst in Abrede gestellt.
„Mit dem nun erzielten Vergleich können wir einen langwierigen und kostenträchtigen Rechtsstreit vermeiden und den Fall abschließen“, erklärte Staatssekretär Griese. Im Rahmen der Vereinbarung habe Landesforsten sich verpflichtet, einen Teil der von Prokon am Standort Mörschieder Burr bereits getätigten Investitionen zu entschädigen. Die Kreisverwaltung Birkenfeld hat die Beendigung des Genehmigungsverfahrens bestätigt. red