Vergewaltigung: Revision in Karlsruhe abgewiesen
Wegen Vergewaltigung einer Kameradin in Baumholder: Soldaten müssen ins Gefängnis
Justitia
Eine Statue der Justitia steht mit Waage und Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild
Arne Dedert/dpa/Symbolbild. dpa

Baumholder. Wegen der Vergewaltigung einer Kameradin auf dem Truppenübungsplatz Baumholder müssen zwei ehemalige Soldaten für drei Jahre ins Gefängnis. Bereits im Februar waren die beiden vorm Landgericht Bad Kreuznach für die Tat, die sie bereits im März 2018 verübt hatten, verurteilt worden (die NZ berichtete). Nun hat der Bundesgerichtshof die Revision der beiden ehemaligen Soldaten abgewiesen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach ist damit das Urteil vom Februar rechtskräftig.

Die beiden Verurteilten aus Solingen und Pirmasens waren ihrer Kameradin – das sahen die Richter als erwiesen an – auf ihr Zimmer gefolgt und hatten sie dort vergewaltigt. Weil die Angeklagten bis zuletzt die Tat nicht gestanden hatten, musste das Opfer im Februar vor dem Landgericht Bad Kreuznach den Hergang der Tat detailliert schildern. Das Gericht hatte schlussendlich keinen Zweifel an der Darstellung der jungen Frau.

Sie hatte monatelang nichts von dem Vorfall gesagt, zum einen, weil sie nicht wusste, an wen sie sich hätte wenden können, zum anderen, weil sie bereits mit mehreren Soldaten geschlafen hatte und fürchtete, dass man ihr deshalb nicht glauben würde. Später überredete man sie, alles dem Vertrauensmann der Mannschaftsdienstgrade zu schildern.

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