Die beiden Verurteilten aus Solingen und Pirmasens waren ihrer Kameradin – das sahen die Richter als erwiesen an – auf ihr Zimmer gefolgt und hatten sie dort vergewaltigt. Weil die Angeklagten bis zuletzt die Tat nicht gestanden hatten, musste das Opfer im Februar vor dem Landgericht Bad Kreuznach den Hergang der Tat detailliert schildern. Das Gericht hatte schlussendlich keinen Zweifel an der Darstellung der jungen Frau.
Sie hatte monatelang nichts von dem Vorfall gesagt, zum einen, weil sie nicht wusste, an wen sie sich hätte wenden können, zum anderen, weil sie bereits mit mehreren Soldaten geschlafen hatte und fürchtete, dass man ihr deshalb nicht glauben würde. Später überredete man sie, alles dem Vertrauensmann der Mannschaftsdienstgrade zu schildern.