Von Stefan Conradt und Andreas Nitsch
Frühauf, der selbst bei der Verhandlung vor zwei Wochen zugegen war, hatte ein gutes Gefühl gehabt, sprach von „guten Argumenten“, die man dort vorgetragen habe, die aber letztlich nicht zum Tragen gekommen sind – „eine komische Sache“ sei das gewesen, als jetzt das Urteil vorlag: „Man fühlt sich abgewimmelt.“ Vielleicht hätte man doch auf warnende Stimmen hören sollen, sich ohne Gericht zu einigen, sinnierte der OB, so habe man gewusst: „Wenn ein Urteil da ist, ist ein Urteil da.“
Thomas Engel (Freie Liste) sprach seinen Ausschusskollegen aus der Seele: „Ich weiß nicht, wie man das den Bürgern draußen erklären soll“, bat er Julia Heidrich vom Rechtsamt um Beistand. Doch auch die Fachfrau meinte: „Es ging nicht mehr um Tatsachen, sondern um die rechtliche Würdigung. Das sind juristische Spitzfindereien.“
Für Armin Korpus (CDU) bleibt es dabei, dass die Stadt durch die Sperrung sehr wohl in ihrer Planungshoheit, in ihrer Entwicklung behindert wird. Die Argumentation des Gerichts, die Stadt könne kein Verkehrskonzept für den Bereich vorlegen, stimme nicht: „Die Wassergall ist in unserem Flächennutzungsplan 2040 als Sammelstraße für das geplante Großwohngebiet Höstchesflur vorgesehen. Das ist eine ganz, ganz bittere Pille für Anwohner und Stadt.“
Positiv versuchte LUB-Sprecher Harald Iring die ganze Sache zu sehen: „Jeder kennt seine Position jetzt. Da kann man ganz unverkrampft nach einer guten Lösung suchen.“ Auch Jupp Mähringer (SPD) glaubt, dass Gespräche mit Herrstein nun durchaus Sinn machen: „Die haben mit der Situation doch auch ihre Probleme.“
Petry: Schilda der Nation
Thomas Petry (Grüne) sieht dagegen „eine Situation, bei der man fast nicht mehr gemeinsam an einen Tisch kann“, so viel Porzellan sei inzwischen zerschlagen worden. „Man muss es aber dennoch versuchen“, schließlich müssten beide Kommunen auch künftig auf vielen Ebenen gemeinsam handeln, nannte Petry unter anderem den Nationalpark. Wenig Chancen sieht der Grünenpolitiker indes für die Planung einer Umgehungsstraße: Das sei viel zu teuer, und man mache sich „zum Schilda der Nation“, wenn man in eine schützenswerte Fläche „solch ein Straßenprojekt hineinsprengt“.
Stefan Worst (SPD) empfahl, angesichts der klaren Faktenlage nicht weiter zu klagen: „Wir sollten kein gutes Geld schlechtem hinterher werfen.“ Laut Julia Heidrich hat auch der zugezogene Koblenzer Fachanwalt von einem Antrag auf Zulassung der Beschwerde gegen die Entscheidung abgeraten, ein Erfolg sei nicht zu erwarten – schließlich hat das Gericht der Stadt sogar die eigentliche Klagebefugnis abgesprochen. Wie weiter vorgegangen wird, beraten jetzt die Fraktionen intern, danach hat der Stadtrat in seiner nächsten Sitzung das letzte Wort. Die Frist für den Widerspruch läuft am 14. März ab, danach wird die Entscheidung rechtskräftig.
Weber: Urteil keine Genugtuung
„Das Urteil ist für uns keine Genugtuung“, betont derweil Herrsteins VG-Bürgermeister Uwe Weber. „Es ist nicht so, dass wir jetzt eine Faust in der Tasche machen.“ Nun sei die Stadt Idar-Oberstein am Zug. Von ihr müsse ein Vorschlag kommen, wie die verfahrene Situation geregelt werden könne. Es könne jedenfalls nicht sein, dass die Ortsgemeinde Hintertiefenbach „Zigtausende Euro investieren muss, um den Verkehrsanforderungen gerecht zu werden“. Für Büroleiter Klaus Görg steht fest, dass das Vergleichsangebot der Stadt Idar-Oberstein – die Schmuckstadt hatte 20.000 Euro angeboten – „nicht ernst gemeint gewesen sein kann“. Denn der Straßenausbau verschlinge mindestens 200.000 Euro. Für Görg steht fest: „Eine einfache Lösung wird es nicht geben.“