Wasserentnahme ausBächen ist verboten: Wasserentnahme aus Bächen ist auch im Kreis Birkenfeld verboten: Bußgeld droht
Wasserentnahme ausBächen ist verboten
Wasserentnahme aus Bächen ist auch im Kreis Birkenfeld verboten: Bußgeld droht
Viele Bäche auch im Nationalparklandkreis drohen derzeit trockenzufallen. Deshalb ist die Wasserentnahme streng verboten. Foto: dpa picture alliance/dpa
Infolge der anhaltenden Trockenheit mehren sich bei der Unteren Wasserbehörde der Kreisverwaltung Beschwerden darüber, dass Wasser aus Bächen mittels Pumpen zur Garten- und Rasenbewässerung entnommen wird. Deshalb weist die Verwaltung darauf hin, dass die Wasserentnahme nach dem Wasserhaushalts- und dem Landeswassergesetz einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde bedarf.
Bei der aktuellen Wetterlage ist die Wasserentnahme generell unzulässig, Zuwiderhandlungen gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Um Gefahren für die Tier- und Pflanzenwelt abzuwenden und ein Austrocknen der Gewässer zu verhindern, sind alle Wasserrechtsinhaber aufgefordert, trotz Genehmigung kein Wasser aus Flüssen und Bächen zur Garten- und Rasenbewässerung zu entnehmen.