Frühling und Sommer: Da wird in Idar-Oberstein gegrillt, am Haus und im Garten ist viel zu tun. Und was, wenn es so laut ist, dass sich die Nachbarn gestört fühlen? Was gibt es zu beachten?
Die klassische Mittagsruhe zwischen 13 und 15 Uhr gibt es nach wie vor, sie beruht auf dem Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG), heißt es vonseiten der Stadtverwaltung Idar-Oberstein auf Nachfrage unserer Zeitung. Dabei sei aber zwischen gewerblichem und privatem Betrieb sowie den genutzten Geräten zu unterscheiden. Infos hierzu kann man dem Merkblatt des Ordnungsamtes entnehmen, das auch auf der städtischen Homepage www.idar-oberstein.de hinterlegt ist. Dort sind Uhrzeiten und Tätigkeiten differenziert aufgelistet. Es wird appelliert: „Lärm ist ein leidiges Thema, Lärm nervt uns alle. Nehmen Sie Rücksicht!“
Das Gesetz verbietet zum Beispiel auch das Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen. Außerdem gilt die Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr. Hierbei ist zum Beispiel bei einer Grillparty der Lärm auf Zimmerlautstärke zu reduzieren. Das gilt sowohl für Musik als auch Unterhaltungen. Für Außengastronomie, Feste und dergleichen ist eine Ausnahmegenehmigung (Verlängerung der Sperrzeit) möglich.
Bei Verstößen: Zunächst das Gespräch suchen
Daneben gibt es noch das Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz, LFtG), das unter anderem Verbote von Versammlungen, Sport- und Tanzveranstaltungen anlässlich bestimmter Feiertage regelt.
Bei Verstößen gegen die Verbote sollte zunächst das Gespräch mit der betreffenden Person gesucht werden, rät die Verwaltung. Eventuell sei sich der Betroffene der bestehenden Regelungen nicht bewusst. Wenn das nicht fruchte, bleibe natürlich der Weg über das Ordnungsamt beziehungsweise die Polizei. Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden können. Die Höhe der Geldbuße sei eine Ermessensentscheidung, die sich nach den Umständen des Einzelfalles richte.
Weitere Infos unter Tel. 06781/643202, E-Mail ordnungsamt@idar-oberstein.de