Am kommenden Dienstag, 27. Mai, beginnt um 9 Uhr ein Mordprozess vor dem Schwurgericht in Bad Kreuznach. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 43 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Aalen einen versuchten Mord mit dem Mordmerkmal Heimtücke in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor. Der Mann sitzt in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft.
Der Angeklagte soll sich am 28. Dezember 2024 in erheblich alkoholisiertem Zustand nachts vor der Wohnung seiner Lebensgefährtin in Idar-Oberstein aufgehalten haben. Die Freundin hatte Besuch von ihrem getrennt lebenden Ehemann. Als die Frau und ihr Noch-Ehemann im Laufe der Nacht mit einem Taxi zur Wohnung des Ehemannes nach Baumholder gefahren sind, sei der Angeklagte ihnen heimlich gefolgt. Nachdem beide die Wohnung des Manns in Baumholder betreten hatten, habe der Angeklagte von draußen durch das Küchenfenster in die Wohnung geschaut.
Dabei wurde er vom Ehemann bemerkt, der daraufhin nach draußen ging. Die Nachschau sei zunächst erfolglos geblieben. Kurze Zeit später sei ihm der Angeklagte jedoch entgegengekommen, beide Hände in den Jackentaschen. Als der Angeklagte ihn erreichte, habe er plötzlich mit seiner rechten Hand ein Messer (Klingenlänge: ca. 18,5 Zentimeter) gezückt und in Tötungsabsicht auf ihn eingestochen. Dabei wurde das Tatopfer mit mehreren Stichen insbesondere in den Bauch erheblich verletzt.
Die Tatzeit lag laut Anklage zwischen 3.10 und 3.15 Uhr. Der getrennt lebende Ehemann versuchte, den Angreifer noch zu beruhigen, und habe ihm vorgeschlagen, gemeinsam wieder zur Wohnung zu gehen und sich dort gemeinsam zu besprechen. Der Angeklagte habe sich hierauf auch eingelassen. In der Wohnung seien beide auf die Lebensgefährtin des Angeklagten getroffen. Der aggressive und betrunkene Täter habe die Frau zu Boden gestoßen und gedroht, beide zu töten. Der blutende Ehemann habe dann die Flucht ergriffen, um Hilfe zu holen. Der Angeklagte selbst habe seine Lebensgefährtin jedoch bis zum späteren Eintreffen der Polizei Baumholder nicht weiter angegriffen.
In geplant sechs Terminen will die Schwurgerichtskammer den Motiven und Tatfolgen auf den Grund gehen: Fortsetzungen am 3., 16., 24 und 27. Juni. Die Urteilsverkündung ist für den 2. Juli terminiert. gsw