Kreis Birkenfeld - Als untere Waffenbehörde ist die Kreisverwaltung unter anderem für den Vollzug des Waffengesetzes zuständig. Zu den Arbeitsschwerpunkten gehören die Erteilung von Waffenbesitzkarten für Jagdscheininhaber, Sportschützen, Waffensammler und Erben von Waffen sowie die regelmäßige Überprüfung der Zuverlässigkeit dieses Personenkreises.
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Kreis Birkenfeld – Als untere Waffenbehörde ist die Kreisverwaltung unter anderem für den Vollzug des Waffengesetzes zuständig. Zu den Arbeitsschwerpunkten gehören die Erteilung von Waffenbesitzkarten für Jagdscheininhaber, Sportschützen, Waffensammler und Erben von Waffen sowie die regelmäßige Überprüfung der Zuverlässigkeit dieses Personenkreises.