Die kommunale Wärmeplanung gilt als wichtiger Prozess, bei dem Städte und Gemeinden strategisch planen, wie sie ihre Gebäude langfristig umweltfreundlich und effizient beheizen können. Energie einsparen, erneuerbare Energien nutzen und Treibhausgasemissionen reduzieren: Darum geht es. Die Daten kommen auf den Prüfstand, allerdings müssen sie erst einmal erfasst werden, was eine Menge Arbeit mit sich bringt. Und das ist verpflichtend, wie erst im Bauausschuss und nun auch im Stadtrat deutlich wurde.
Der Wärmeplanungsprozess umfasst die Beschaffung, Verarbeitung und Auswertung von Daten, die Durchführung geeigneter Beteiligungsverfahren, die Entwicklung von Zielszenarien bis hin zur Aufstellung einer Umsetzungsstrategie mit konkreten Maßnahmen. Ein externes Büro wird hinzugezogen. Es erfolgt eine Ausschreibung. Bis Mitte des Jahres 2028 müssen laut Bundesgesetz alle Kommunen eine Wärmeplanung vorweisen. Mit der Energieagentur Rheinland-Pfalz steht die Verwaltung in Kontakt.
Bis Ende 2028 abgeschlossen
Ohne eine signifikante Reduktion der Treibhausgasemissionen in der Wärmeversorgung würden die Ziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes nicht erreicht, heißt es in den Erläuterungen vonseiten der Verwaltung. Hierfür sei ein erheblich beschleunigter Ausbau der erneuerbaren Energien und anderer klimaneutraler Technologien in der Wärmeversorgung und eine signifikante Steigerung der Energieeffizienz notwendig.
Der Prozess der Wärmeplanung soll spätestens bis Ende Juni 2028 abgeschlossen sein. Die Ergebnisse der Wärmeplanung seien zunächst unverbindlich, da der Wärmeplan an sich keine rechtliche Außenwirkung habe, hatte Bürgermeister Friedrich Marx bereits im Ausschuss erklärt. Auch OB Frank Frühauf verwies darauf, dass es sich lediglich um eine Datenerfassung handele.
Michael Schmolzi (LUB) regte an, zeitgleich zur Datenerfassung an Investoren und Kooperationspartner heranzutreten: „Wenn der Plan steht, soll es ja weitergehen.“ Bernhard Zwetsch (FDP) gab sich skeptisch: „Wofür machen wir diese Grundlagenerhebung? Welche Erwartungshaltung wird dran geknüpft? Wir sind finanziell nicht in der Lage, weiterführende Maßnahmen umzusetzen.“ Er sieht die Gefahr, dass womöglich eine Umsetzungspflicht folge. „Das Ganze macht nur Sinn, wenn man weiß, wohin es führen soll“, betonte er. Bei vier Enthaltungen wurde grünes Licht für die Maßnahme gegeben.