Von unserem Redakteur Klaus-Peter Müller
Schon in der damaligen Fassung war die Festsetzung der Steuern in Abhängigkeit vom Einspielergebnis vorgesehen: Für Spielhallen, Internetcafés und ähnliche Etablissements betrug der Hebesatz 7 Prozent, in Schank- und Speisegaststätten, Beherbergungsbetrieben, Vereinsheimen, Kantinen und ähnlichen Räumen sowie an anderen der Öffentlichkeit zugänglichen Aufstellungsorten lediglich 6 Prozent. Als Untergrenze wurde zudem eine Mindeststeuer erhoben, die in Wirtschaften und Beherbergungsbetrieben, Clubheimen, Kantinen und ähnlichen, der Öffentlichkeit zugänglichen Plätzen 25 Euro für Geräte mit Gewinnmöglichkeiten und 15 Euro für Geräte ohne Gewinnchance betrug.
Schon bei der Behandlung der Satzungsänderung im Haupt- und Finanzausschuss des Verbandsgemeinderates hatte sich die Mehrheit für einheitliche Besteuerung nach den Einspielergebnis ausgesprochen. „Wir sollten die Dönerbude nicht gegenüber der Spielhalle bevorzugen“, favorisierte auch CDU-Fraktionsvorsitzender auch Immanuel Hoffmann für den einheitlichen Satz von 7,5 Prozent aus. Auch die Mindeststeuer für Geräte mit Gewinnmöglichkeiten wurde in der geänderten Satzung maßvoll angehoben und dabei vereinheitlich. Sie beträgt künftig 30 Euro pro Gerät.
Freuen wird der Beschluss den Kämmerer. Einnahmen von etwas mehr als 100.000 Euro brachte die Vergnügungssteuer im vergangenen Jahr der Verbandsgemeinde ein, berichtet Jürgen Kraus. Die Tendenz ist steigend, seit im Jahr 2011 die Besteuerung von der Stückzahl der Automaten auf die Höhe des Einspielergebnisses umgestellt wurde, ergänzt Matthias Bachmann, der zuständige Sachbearbeiter. „Steuerpflichtig“ sind nach seinen Unterlagen derzeit 78 Geldspielgeräte in zwei Birkenfelder Spielhallen.
In der VG Birkenfeld trifft es nur die Spielautomaten. Andere Gemeinden haben weitere Tatbestände für die Erhebung von Vergnügungssteuer in ihrer Satzung vorgesehen und bitten Konzertveranstalter, Nachtclubs und Tabledance-Bars zur Kasse. Aber da hat Birkenfeld nichts zu bieten.