Fusion BI Bürger pro Hunsrück übergibt Unterschriftenliste an Bürgermeister Dräger
VG Rhaunen: 666 Bürger wollen nicht mit Herrstein fusionieren

Die Unterschriftenlisten, mit denen die BI das Bürgerbegehren für die Abwanderung von fünf Dörfern in die VG Kirchberg durchsetzen will, übergaben die BI-Sprecher Gerd Böhnke und Tanja Trotzky dem Bürgermeister der VG Rhaunen, Georg Dräger (rechts).

Reiner Drumm

Rhaunen. 666 Unterschriften für ein Bürgerbegehren haben Jana Trotzky und Gerd Böhnke, zwei von drei Sprechern der Bürgerinitiative (BI) Bürger pro Hunsrück, in dieser Woche dem Bürgermeister der VG Rhaunen, Georg Dräger, übergeben. Noch in seinem Amtszimmer zählte Dräger nach, ob ihm die angegebenen 53 Listen vollständig ausgehändigt worden sind.

Von unserem Mitarbeiter Karl-Heinz Dahmer

Die Hauptarbeit wird auf Thorsten Hofrath fallen, der in der Verwaltung unter anderem für Wahlen und Abstimmungen zuständig ist: Er wird sich die Unterschriften bis ins Detail ansehen, prüfen, ob niemand doppelt signiert hat, ob die Unterschriften lesbar und Personen zugeordnet werden können, ob alle das 18. Lebensjahr vollendet haben und wahlberechtigt sind.

Das ist sein Job, auch die BI erkennt dies an und fordert in ihrem Antrag, bei der Prüfung der Wahlberechtigung die Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Dass aber Dräger nachzählte, ob ihm alle 53 Unterschriftenlisten übergeben worden sind, lässt ahnen, wie sensibel das Thema ist, das die BI durchsetzen will: Sie verlangt ein Bürgerbegehren, in dem alle wahlberechtigten Bürger der VG Rhaunen darüber abstimmen, ob die Ortsgemeinden Gösenroth, Hausen, Krummenau, Oberkirn und Schwerbach in eine andere Verbandsgemeinde als die im Fusionsvertrag zwischen Herrstein und Rhaunen vereinbarte neu zu bildende Groß-VG wechseln sollen. Konkret: Die fünf Ortsgemeinden wollen in die VG Kirchberg im Rhein-Hunsrück-Kreis.

Genau 666 Unterschriften fürs Bürgerbegehren: Die Zahl klingt verspielt, aber Tanja Trotzky hat eine Erklärung dafür. Als der 666. Dorfbewohner unterschrieben hatte, habe man aufgehört – weil die Zahl sich gut einprägt. Die Unterschriftenlisten sind noch keine Gewähr dafür, dass es tatsächlich eine Abstimmung für oder gegen die Abwanderung der fünf Ortsgemeinden geben wird. Zunächst wird VG-Chef Dräger mit dem Ältestenrat und den Beigeordneten sprechen, dann kommt das Thema in den Haupt- und Finanzausschuss und schließlich in den VG-Rat. Stimmt der zu, könnte frühestens Ende Oktober die Abstimmung erfolgen, erklärt Dräger.

Würde im Bürgerbegehren die Mehrheit im Sinne der gestellten Frage mit „Ja“ stimmen, also für eine Abwanderung der fünf Dörfer, dann wäre die Grundlage für die freiwillige Fusion Herrstein-Rhaunen nicht mehr gegeben, führt Dräger aus. Grundlage der Vereinbarung sei die geschlossene Fusion. Das Verhandlungsergebnis wäre somit hinfällig. Es drohe dann, wie aus dem Schriftverkehr zwischen BI und Innenministerium zu entnehmen ist, die Zwangsfusion und der Wegfall der Entschuldungshilfe, ergänzt der VG-Bürgermeister. Die Freiwilligkeit der Gebietsänderung setze die Zustimmung des Verbandsgemeinderats voraus. Der Beschluss des VG-Rates Rhaunen wäre dann durch das Votum des Bürgerentscheides aufgehoben. In der VG Rhaunen haben bis jetzt sechs von 16 Ortsgemeinden den Bestätigungsbeschluss für eine Fusion gefasst, informierte Dräger weiter.

Die Bürgerinitiative hofft noch immer, dass eine Entscheidung in ihrem Sinn getroffen wird. In ihrer Stellungnahme zum beabsichtigten Bürgerbegehren wirft sie dem VG-Rat Fehlinformation und Angst vor. Der Rat fürchte, Umlage zahlende Gemeinden zu verlieren. Und: Ratsmitglieder seien falsch informiert worden, weil nach der offiziellen Darstellung nur dann 2 Millionen Euro Entschuldungshilfe vom Land fließen würden, wenn es „möglichst eine geschlossene Fusion innerhalb eines Landkreises“ gebe. Es gebe auch Ausnahmen von dieser Vorgabe des Landesgesetzes zur Kommunalreform, schreibt Jana Trotzky in diesem Papier. Die Entschuldungshilfe werde bei einer freiwilligen Fusion gezahlt, unabhängig davon, ob alle 50 Ortsgemeinden geschlossen in die Groß-VG kommen, ist die BI überzeugt.

Die freiwillige Fusion könne auch ohne die fünf abwanderungswilligen Dörfer beschlossen werden, sagt Trotzky. Was sie in ihrer Stellungnahme nicht schreibt: Der Kreistag hatte schon im November 2016 eine geschlossene Fusion der beiden Verbandsgemeinden befürwortet.

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