Klage gegen Landratswahl im Kreis Birkenfeld abgewiesen - Nadig will nicht klein beigeben
Verwaltungsgericht: Landratswahl im Kreis Birkenfeld war rechtmäßig
Ulrike Nadig will weiterkämpfen, weil sie glaubt, dass Wahlunterlagen gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen. Archivfoto: Drumm ​

Koblenz/Kreis Birkenfeld. Die Klage von Mitbewerberin Ulrike Nadig aus Rhaunen gegen die Landratswahl im Landkreis Birkenfeld im vergangenen Jahr ist vor dem Verwaltungsgericht Koblenz erfolglos geblieben. Das CDU-Mitglied, das nicht zur Wahl zugelassen worden war, hatte argumentiert, dass es aufgrund der damals neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der Tatsache, dass der Wahlleiter nicht hinreichend auf diese hingewiesen habe, nicht möglich gewesen sei, ausreichend Unterstützerunterschriften zu sammeln. Das sah das Verwaltungsgericht nun anders und bestätigte ein früheres Urteil. Nadig hat nach eigener Aussage mit dem neuerlichen Entscheid in dieser Form gerechnet, bleibt aber bei ihrer Meinung.

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Sie hatte im August 2018 anstelle der gesetzlich geforderten 220 nur vier Unterstützungsunterschriften eingereicht. Der Kreiswahlausschuss hatte ihre Kandidatur daraufhin nicht zugelassen. Gegen die entsprechende Entscheidung war die Klägerin bereits im Juli 2018 im Wege eines Eilrechtsschutzes vor dem Verwaltungsgericht Koblenz vorgegangen, der Antrag war allerdings ohne Erfolg geblieben.

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