Kreis Birkenfeld
Versuchter Betrug: Edelsteinkönigin erhält Strafbefehl

Mit einem Strafbefehl muss sich die amtierende Deutsche Edelsteinkönigin auseinandersetzen. Ihr Anwalt kündigte an, dass die 26-Jährige Einspruch einlegen wird. Somit kommt es zu einer Verhandlung. Foto: Manfred Greber

Manfred Greber

Kreis Birkenfeld - Die amtierende Edelsteinkönigin Magdalena Meng ist Hauptakteurin in einem Strafverfahren am Bad Kreuznacher Amtsgericht. Der 26-Jährigen wird versuchter Prozessbetrug vorgeworfen.

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Kreis Birkenfeld – Diese Nachrichten schmälern die Vorfreude auf die bereits groß angekündigte Gala zum 40-jährigen Bestehen der Deutschen Edelsteinstraße und zur Präsentation der 20. Edelsteinkönigin am 14. Juni 2014 im Stadttheater Idar-Oberstein.

Von Vera Müller und Kurt Knaudt

Weil sie zweimal nicht vor Gericht erschien, wurde beim zweiten Mal auf Antrag der Staatsanwaltschaft ein Strafbefehl erlassen: Der sieht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten vor, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden soll, und die Auflage, 150 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten.

Gegen den Strafbefehl, der noch keine rechtskräftige Verurteilung bedeutet, wird Meng Einspruch einlegen, wie ihr Verteidiger gegenüber der Nahe-Zeitung ankündigte. Dann muss erneut ein Termin für eine öffentliche Verhandlung anberaumt werden. Würde das Gericht dabei den Inhalt des Strafbefehls bestätigen, wäre Meng vorbestraft. Es besteht aber nach wie vor auch die Möglichkeit, dass sie freigesprochen wird.

Ein erster für September anberaumter Verfahrenstermin war nicht zustande gekommen, weil Magdalena Meng, die nach dem Strafbefehl jetzt im juristischen Sinne als Angeklagte gilt, ein ärztliches Attest vorgelegt hatte. Am vergangenen Freitag hätte der Prozess erneut stattfinden sollen: Die FH-Absolventin im Bereich Edelstein- und Schmuckdesign blieb wiederum fern. Die von ihr eingereichten Atteste seien aber nicht ausreichend, um ihr Fernbleiben zu begründen, betonte Richterin Ulrike Schädlich. Sie fasste daraufhin auf Antrag der Staatsanwaltschaft den Beschluss, das Verfahren in ein Strafbefehlsverfahren umzuwandeln. Die Anklage steht im Zusammenhang mit einer Forderung, die inzwischen offenbar aber beglichen ist, wie der betreffende Unternehmer vor Gericht bestätigte.

„Wir werden in aller Ruhe überprüfen, wie mit dieser Situation umzugehen ist und neue Überlegungen anstellen müssen“, kommentiert Uwe Weber, Mitglied des Vorstandes des Fördervereins Deutsche Edelsteinstraße, die Situation. „Wir legen Wert auf die Feststellung, dass noch kein Urteil ergangen ist. Sie kann ja auch immer noch freigesprochen werden“, betont Martin Schupp, der Vorsitzende des Fördervereins. Weil bis zum Gerichtsentscheid die Unschuldsvermutung gelte, sieht er zurzeit auch keinen Handlungsbedarf: „Unsere Verantwortung besteht darin, dass wir sie nicht vorverurteilen wollen und werden.“ Wobei der Vorsitzende einräumt, „dass die ganze Situation für alle Beteiligten natürlich sehr unglücklich ist“.

Die junge Frau, die im Mai 2012 von einer Jury im Rahmen eines Castings zur „Queen“ gewählt worden war, befindet sich zurzeit im Klinikum, wie die NZ erfuhr. Ihr geht es offenbar nicht gut. Sehr getroffen hatte die 26-Jährige, so ist zu hören, dass am vergangenen Donnerstag im sozialen Netzwerk Facebook hinsichtlich des anstehenden Verhandlungstermins auf nicht nur juristisch äußerst fragwürdige Weise gegen sie „Stimmung“ gemacht worden war.

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