Die Anlagen sollen in den Gemarkungen Hellertshausen (vier) und Hottenbach (eine) installiert werden. Es handelte sich zunächst um Anlagen des Typs Vestas V 136 mit einer Nennleistung von jeweils 3450 kW/h. Die Nabenhöhe beträgt 149 Meter, der Rotorradius 68 Meter und die Gesamthöhe 217 Meter. Bislang aber ist die Kreisverwaltung noch nicht tätig geworden, weil die eingereichten Unterlagen noch nicht vollständig waren.
Keine Beteiligung der Öffentlichkeit
Nun aber kommt Bewegung in die Angelegenheit. Wie die Bürgerinitiative Windkraftfreier Idarwald erfahren haben will, hat die Firma Gaia angekündigt, die abschließenden Unterlagen und Gutachten bei der Genehmigungsbehörde in Birkenfeld vervollständigen zu wollen. Zudem seien die Bauanträge im Februar durch einen Wechsel des Anlagentyps aktualisiert worden. Die BI-Mitglieder schließen daraus, dass der Beginn des Genehmigungsverfahrens wohl unmittelbar bevorstehe. Bemerkenswert für BI-Sprecher Reiner Bleisinger ist, dass der Gesetzgeber im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) festlegt, nach welchem Typ ein Genehmigungsverfahren zu erfolgen hat (förmlich oder vereinfacht). „Für Parks mit weniger als 20 Windenergieanlagen sieht das Gesetz das sogenannte vereinfachte Verfahren mit gewissen Erleichterungen vor“, erklärt Bleisinger. Im Wesentlichen unterscheiden sich die beiden Verfahren darin, dass bei einem vereinfachten Verfahren keine Öffentlichkeitsbeteiligung stattfindet. Dagegen stehe bei einem förmlichen Verfahren die legitimitäts- und konsensfördernde Funktion bei der Entscheidungsfindung im Vordergrund.
Nach dem nicht zugelassenen Bürgerbegehren, das die Verpachtung von Flächen der Gemeinde Hellertshausen für Windkraftnutzung infrage gestellt hatte, konzentrieren sich die Aktivitäten der BI nun auf das anstehende Genehmigungsverfahren. Wie Bleisinger mitteilte, werde derzeit das 2015 von der BI initiierten und von Diplom-Umweltwissenschaftlern erstellte ornithologische Gutachten aktualisiert, wobei besonders auf eine rechtssichere Formulierung geachtet werde. In dieses Gutachten eingeflossen sind weitere Beobachtungen und Dokumentationen aus dem Jahr 2017 über geschützte Vogelarten wie Rotmilan, Schwarzstorch sowie Beobachtungen über Fledermausvorkommen und das strengstens geschützte Westliche Haselhuhn.
Auch weniger bekannte Vogelarten stehen auf der Roten Liste
Erwähnenswert sind aber auch die weniger bekannten auf der roten Liste stehenden Vogelarten wie Baumpieper, Braunkehlchen, Feldlerche, Sperlingskauz, Wespenbussard und Waldschnepfe, die im Idarwald und der Umgebung heimisch sind. Diese Aktualisierung wird umgehend bei der Genehmigungsbehörde in Birkenfeld als Ergänzung des dort bereits vorliegenden Gutachtens nachgereicht. Um für eine mögliche gerichtliche Auseinandersetzung gewappnet zu sein, muss die Bürgerinitiative nun zum einen entsprechende Partner suchen und sich zum anderen entsprechend finanziell aufstellen. Angedacht sind dabei auch direkte Spendenaufrufe und Spendenanschreiben zur Unterstützung.
Gern wäre die Bürgerinitiative auch auf dem diesjährigen Nationalparkfest in Veitsrodt mit einem Informationsstand präsent gewesen, um über das Thema Windkraftanlagen in direkter Nachbarschaft zum Nationalpark, im sogenannten Wildkatzenkorridor, zu informieren. „Diese Möglichkeit wur-de uns aber nicht eingeräumt“, bedauert Bleisinger. Andreas Nitsch