Ellenberg/Koblenz
Urteil: Rotmilan verhindert Windradbau in Ellenberg

Ellenberg/Koblenz. Erneut endete ein juristischer Streit, bei dem es auf dem Gebiet der VG Birkenfeld um die Existenz von streng geschützten Rotmilanen ging, mit einer Niederlage für die potenziellen Betreiber einer Windkraftanlage - auch diesmal handelte es sich um die in Frankfurt ansässige Firma Geres.

Lesezeit 2 Minuten

Das Verwaltungsgericht in Koblenz hat mit aktuellem Urteil (AZ: 4K 455/17.KO) entschieden, dass die geplante Errichtung einer knapp 185 Meter hohen Anlage auf der Gemarkung Ellenberg nicht zulässig ist (die NZ berichtete).

Die Richter wiesen damit eine Klage von Geres ab, die sich gegen die
Kreisverwaltung Birkenfeld gerichtet hatte. Die Behörde hatte zuvor eine
Baugenehmigung für diese Anlage abgelehnt, da aufgrund der Beobachtung eines eingeschalteten Sachverständigen davon auszugehen sei, dass sich in der Nähe des Standorts der Brutplatz eines Rotmilans befinden müsse. Die Firma Geres hatte gegen diese Entscheidung der Kreisverwaltung Widerspruch eingelegt. Als dieser erfolglos war, zog das Unternehmen vors Verwaltungsgericht.

Auch die Koblenzer Richter vertreten in ihrem Spruch jedoch den Standpunkt, dass der von Geres geplanten Errichtung dieser Anlage Belange des Naturschutzes entgegenstehen. Es sei verboten, besonders geschützte Tierarten, zu denen auch der Rotmilan zählt, zu beeinträchtigen. Für diese Vogelart bestehe ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko durch den Betrieb von Windrädern grundsätzlich dann, wenn der fachlich empfohlene Mindestabstand von 1000 Metern zwischen Brutstätte und Anlagenstandort unterschritten wird.

Im Fall des Ellenberger Rades habe sich im Brutjahr 2015 aber der Horst eines Rotmilans befunden, der nur etwa 810 Meter von der vorgesehenen Stelle entfernt war. Ein Sachverständiger habe nämlich beobachtet, dass die geschützten Greifvögel an drei Tagen mit Beute in ein in dieser Distanz liegendes Waldgebiet geflogen seien. „Vor dem Hintergrund der Fachliteratur zu Rotmilanen genügt eine solche Beobachtung für einen Brutnachweis. Die hiergegen von der Klägerin unter Berufung auf das Gutachten eines anderen Sachverständigen erhobenen Einwendungen rechtfertigt keine andere Einschätzung“, heißt es seitens der Richter, die damit der Klage der Firma Geres eine Abfuhr erteilten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können bei der
nächsthöheren Instanz, dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz, die Zulassung der Berufung beantragen. Das Unternehmen Geres ist auch Betreiber der drei Windräder im Birkenfelder Stadtwald. Deren 2014 erteilte Baugenehmigung wurde Ende November ebenfalls aus Naturschutzgründen, bei denen geschützte Rotmilane die Schlüsselrolle spielten, durch einen Beschluss des OVG zurückgezogen. Die Anlagen mussten daraufhin umgehend abgeschaltet werden. Was aus ihnen wird, ist noch unklar. ax

Top-News aus der Region