Landgericht Bad Kreuznach: 22 Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung wegen sexuellen Kindesmissbrauchs
Urteil im Missbrauchsprozess: Was bleibt, sind traumatisierte Kinder
Wenn das Gericht Zeugen lädt: Nichts als die Wahrheit sagen
Im Laufe der letzten vier Jahren war ein 45 Jahre alter Mann bereits mit fünf Verurteilungen aufgefallen. Nun musste er sich vor dem Diezer Amtsgericht unter anderem einer Anklage wegen Hausfriedensbruch stellen.
Arne Dedert. dpa-tmn

Bad Kreuznach/Kreis Birkenfeld. Der mit Urteil abgeschlossene Prozess wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern hatte einige Besonderheiten zu bieten: Zwei Tatopfer samt Müttern, die zum Teil mit Tränen und Selbstvorwürfen bei Gericht zu kämpfen hatten, eine zur Tatzeit Elfjährige mit lückenhafter Erinnerung, für die am Ende spekulativ Verdrängung oder Beschimpfung und Druck durch Dritte standen.

Lesezeit 4 Minuten
Dazu ein Angeklagter, der anfangs wortreich seine eigene Schuld zu relativieren und zu beschönigen versuchte. Die fünf Einzeltaten, die angeklagt waren, schmolzen im Verlaufe des Prozesses zu einem einzelnen Vorwurf zusammen – bedeutendere sexuelle Übergriffe ließen sich in der Hauptverhandlung nicht beweisen: Ein Freispruch „zweiter Klasse“ („Im Zweifel für den Angeklagten“) war die absehbare Folge (die NZ berichtete).

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