Arbeitsgericht Mainz entscheidet: Außerordentliche Kündigung der 60-jährigen Gewerkschaftssekretärin war nicht rechtens: Urteil des Arbeitsgerichtes Mainz: DGB muss Rita Schmitt weiter beschäftigen
Arbeitsgericht Mainz entscheidet: Außerordentliche Kündigung der 60-jährigen Gewerkschaftssekretärin war nicht rechtens
Urteil des Arbeitsgerichtes Mainz: DGB muss Rita Schmitt weiter beschäftigen
Rita Schmitt (60) hatte Erfolg mit ihrer Klage. Foto: Christine Jäckel christine jäckel
Mainz/Bad Kreuznach. Gewerkschaftssekretärin Rita Schmitt, die seit 29 Jahren beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) beschäftigt ist, erhielt am 20. April dieses Jahres die fristlose Kündigung. Der Vorwurf im Kern: Sie soll sich illoyal gegenüber einer Vorgesetzten verhalten haben. Gegen ihren Hinauswurf hatte Rita Schmitt Klage eingereicht.
Aktualisiert am 25. Dezember 2021 15:24 Uhr
Die vom DGB angeführte Begründung für die außerordentliche Kündigung wurde jetzt durch das Urteil des Arbeitsgerichtes Mainz als nicht stichhaltig erachtet. „Das Arbeitsverhältnis wurde durch die außerordentliche Kündigung nicht aufgelöst“, sagte Richterin Claudia Middeldorf bei der Urteilsverkündung.