Nach dem Unfall im Dezember 2013 hatte die Polizei auf der K 52 bei Langweiler alle trotz des Regens noch verfügbaren Spuren gesichert. Foto: Hosser
Hosser
Bad Kreuznach/Kreis Birkenfeld. Der 30-Jährige, der mit seinem Geländewagen am 28. Dezember 2013 auf der K 52 zwischen Langweiler und Sensweiler einen Fußgänger überfahren und anschließend Fahrerflucht begangen hatte, muss nun doch nicht ins Gefängnis. Das ist das Ergebnis der nur rund einstündigen Berufungsverhandlung am Landgericht Bad Kreuznach.
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Von Kurt Knaudt
Anders als das Amtsgericht Idar-Oberstein in seinem Urteil vom Oktober vorigen Jahres setzte die Strafkammer unter dem Vorsitz von Richterin Caroline Walper die wegen fahrlässiger Tötung und Unfallflucht verhängte einjährige Freiheitsstrafe für drei Jahre zur Bewährung aus.