Idar-Oberstein. Im Schulträgerausschuss waren die Empfehlungen zur Schulwegesicherheit für Grundschüler ausführlich vorberaten worden. Und dennoch folgte in der jüngsten Stadtratssitzung eine intensive Debatte über die Maßnahmen. Ein wichtiger Aspekt dabei: Die für die Schülerbeförderung zuständige Kreisverwaltung hatte nach einem Hinweis des Rechnungshofes die gesetzlich vorgegebene Mindestentfernung von zwei Kilometern zur Erstattung der Fahrkosten bei Grundschülern überprüft und war zu dem Ergebnis gekommen, dass viele Schüler künftig vom Schuljahr 2019/20 an von der kostenlosen Beförderung ausgeschlossen werden. Betroffen waren dabei insgesamt 44 Schüler vor allem der Grundschule Oberstein aus dem Bereich Friedrich-Ebert-Ring, Jahnstraße und Treibelsbergstraße.
Aktualisiert am 26. Juni 2020 18:07 Uhr
Der Hinweis vonseiten der Schulleitung und Eltern: Der Fußweg über die Alte Ludwigshöhe zur Schule im Wohngebiet Struth/Neuweg sei unzumutbar anstrengend und aufgrund der Enge des Bürgersteigs und des an dieser Stelle häufig rücksichtslosen Fahrverhaltens auch gefährlich.