Im Rahmen einer turnusmäßigen Trinkwasserüberprüfung wurde im Versorgungsgebiet der Verbandsgemeinde Baumholder Keimbelastungen festgestellt. Daher hat das Gesundheitsamt in Idar-Oberstein aus Vorsorgegründen und zur Sicherheit der Bürger am Freitagnachmittag ein Abkochgebot für zwölf der 14 Orte in der Verbandsgemeinde Baumholder angeordnet.
Betroffen davon sind die Stadt Baumholder sowie die Orte Berglangenbach, Berschweiler, Eckersweiler, Fohren-Linden, Hahnweiler, Heimbach, Leitzweiler, Mettweiler, Rückweiler, Rohrbach und Ruschberg. „Die Ortsbürgermeister sind informiert worden und sollen die Bürger zusätzlich auf die Einschränkungen hinweisen“, erklärt VG-Chef Bernd Alsfasser.
Wasser in Frauenberg, Reichenbach und US-Liegenschaft sind ok
Ausgenommen sind nur die Ortschaften Frauenberg und Reichenbach sowie der US-Standort, erläutert VG-Bürgermeister Bernd Alsfasser am Freitagabend. Diese Gemeinden beziehungsweise die US-Liegenschaft werden anderweitig versorgt, sodass die Bürger der beiden Orte und die Bewohner der US-Garnison dort das Trinkwasser nicht abkochen müssen.
Keimbelastetes Trinkwasser kann unter Umständen die menschliche Gesundheit beeinträchtigen und zu einer Magen- und Darmerkrankung führen. Lässt man das Wasser jedoch einmalig sprudelnd aufkochen, werden die Keime effektiv abgetötet.
Warnhinweise der Kreisverwaltung
Aus diesem Grund gilt für Wasser, das für nachfolgend aufgeführten Zwecke benutzt wird, ab sofort bis auf Weiteres ein Abkochgebot:
- zum Trinken, sowie zur Zubereitung von jedweden Getränken (Saftschorlen, Kaffee oder Tee)
- zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Kranke
- zum Abwaschen von Salat, Gemüse und Obst
- zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden
- zum Zähneputzen und zur Mundpflege
- für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden oder Nasenspülen)
- zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Für Wasser zu Reinigungszwecken, Trinkwasser für Haustiere und Vieh sowie für die Toilettenspülung ist kein Abkochen nötig. Auch die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird oder auf offene Wunden gelangt.
Die Kreisverwaltung und die VG-Werke Baumholder bitten darum, auch Mitbewohner und Nachbarn über das Abkochgebot zu informieren – und geben Entwarnung, sobald das Trinkwasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann.
Weitere Informationen
Bei Rückfragen können sich die Bürger an die Mitarbeiter der Verbandsgemeindewerke Baumholder unter Tel. 06783/8141 oder den Bereitschaftsdienst für die Wasserversorgung unter Tel. 06783/188 713 wenden.