Der Nationalpark Hunsrück-Hochwald dient dem Schutz eines mehr als 10.000 Hektar großen Areals und verfolgt das Ziel, die Natur in diesem Gebiet weitestgehend unberührt zu lassen. Dominik Ketz
Die SGD Nord legt Beschwerde gegen die Entscheidung des Koblenzer Verwaltungsgerichts ein, dass die Sprudelbetriebe weiter Wasser aus dem Nationalpark Hunsrück-Hochwald abpumpen dürfen. Nun ist das Oberverwaltungsgericht am Zug.
Lesezeit 2 Minuten
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat als obere Wasser- und Naturschutzbehörde Beschwerde gegen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Koblenz eingelegt. Das Verwaltungsgericht hatte am 1. Juli den Eilanträgen von Schwollener Sprudel und Hochwald Sprudel gegen den von der SGD Nord verordneten Stopp der Wasserentnahme im Nationalpark Hunsrück-Hochwald stattgegeben.