Am 25. November habe sich Heu erneut an das Landesjugendamt gewandt und mit dem Verweis, dass der Ratsbeschluss zur Übertragung des Kindergartens von der Gemeinde ausgesetzt und man ab Januar alleiniger Kostenträger sei, doch die Vorsetzungen erfüllt seien, die Trägerschaft zu übernehmen. „Der Sachbearbeiter des Landesjugendamts hat uns diesmal in cc gesetzt, und der Gemeinde mitgeteilt, dass ein Trägerwechsel nur durch die Mitteilung des vorherigen Trägers – also der VG – veranlasst werden könne“, berichtete Geneger. Um deutlich zu machen, dass die VG die Trägerschaft nicht abgeben werde, habe man dies dem Landesjugendamt auch schriftlich mitgeteilt, erklärte er weiter.
Diesen Schriftverkehr habe man auch an die anderen Gemeinderatsmitglieder in Ruschberg weitergeleitet, sagte Geneger, der bezweifelte, dass diese über den Sachverhalt informiert seien. Dies bekräftigte auch Susanne Alfs, die sagte, dass zumindest einige ihrer Bekannten aus dem Rat nicht im Bilde gewesen seien.
Rechtslage ist eindeutig
Büroleiter Achim Specovius erläuterte den VG-Ratsmitgliedern grundsätzlich aber noch einmal die rechtlichen Rahmenbedingungen bei einer Aufgabenübertragung. „Die Gemeinde kann einen solchen Beschluss nur mit einer Zweidrittelmehrheit wieder rückgängig machen“, sagte er. Doch zudem muss auch der VG-Rat einem solchen Antrag ebenfalls mit zwei Dritteln der Anwesenden zustimmen.
Eine Aufhebung eines korrekt gefassten Ratsbeschlusses durch den Ortsbürgermeister sei nicht regelkonform. Die Rahmenbedingungen für eine Rückübertragung seien klar gefasst und ohne Ortsgemeinderat und VG-Rat eine Rücknahme der Kita-Trägerschaft nicht möglich.