Landesjugendamt blockt erneuten Versuch, Kindergarten zu übertragen, ab
Streit um Trägerschaft der Kita Ruschberg hält an: Erneut Landesjugendamt angeschrieben
Nachdem Ruschbergs Ortsbürgermeister Alfred Heu bereits im Sommer eine Rückübertragung der Trägerschaft des Ruschberger Kindergartens von der VG an die Gemeinde beim Landesjugendamt anstrebte, hat er die Landesbehörde nun Ende November erneut angeschrieben.
Benjamin Werle

Eigentlich ist die Verbandsgemeinde Baumholder davon ausgegangen, dass die Auseinandersetzungen mit der Ortsgemeinde Ruschberg über die von Ortsbürgermeister Alfred Heu angestrebte Rückübertragung des Kindergartens nach dem Hin und Her mit dem Landesjugendamt Anfang November ausgestanden war. Doch dem ist nicht so, wie Fachbereichsleiter Torsten Geneger die Mitglieder des VG-Rats zuletzt informierte.

Nachdem Ruschbergs Ortsbürgermeister Alfred Heu bereits im Sommer eine Rückübertragung der Trägerschaft des Ruschberger Kindergartens von der VG an die Gemeinde beim Landesjugendamt anstrebte, hat er die Landesbehörde nun Ende November erneut angeschrieben.
Benjamin Werle

Am 25. November habe sich Heu erneut an das Landesjugendamt gewandt und mit dem Verweis, dass der Ratsbeschluss zur Übertragung des Kindergartens von der Gemeinde ausgesetzt und man ab Januar alleiniger Kostenträger sei, doch die Vorsetzungen erfüllt seien, die Trägerschaft zu übernehmen. „Der Sachbearbeiter des Landesjugendamts hat uns diesmal in cc gesetzt, und der Gemeinde mitgeteilt, dass ein Trägerwechsel nur durch die Mitteilung des vorherigen Trägers – also der VG – veranlasst werden könne“, berichtete Geneger. Um deutlich zu machen, dass die VG die Trägerschaft nicht abgeben werde, habe man dies dem Landesjugendamt auch schriftlich mitgeteilt, erklärte er weiter.

Diesen Schriftverkehr habe man auch an die anderen Gemeinderatsmitglieder in Ruschberg weitergeleitet, sagte Geneger, der bezweifelte, dass diese über den Sachverhalt informiert seien. Dies bekräftigte auch Susanne Alfs, die sagte, dass zumindest einige ihrer Bekannten aus dem Rat nicht im Bilde gewesen seien.

Rechtslage ist eindeutig

Büroleiter Achim Specovius erläuterte den VG-Ratsmitgliedern grundsätzlich aber noch einmal die rechtlichen Rahmenbedingungen bei einer Aufgabenübertragung. „Die Gemeinde kann einen solchen Beschluss nur mit einer Zweidrittelmehrheit wieder rückgängig machen“, sagte er. Doch zudem muss auch der VG-Rat einem solchen Antrag ebenfalls mit zwei Dritteln der Anwesenden zustimmen.

Eine Aufhebung eines korrekt gefassten Ratsbeschlusses durch den Ortsbürgermeister sei nicht regelkonform. Die Rahmenbedingungen für eine Rückübertragung seien klar gefasst und ohne Ortsgemeinderat und VG-Rat eine Rücknahme der Kita-Trägerschaft nicht möglich.

Top-News aus der Region