Streit mit Kreis wegen Windrad: Bundesverwaltungsgericht weist in Revisionsverfahren Klage der Gemeinde zurück
Streit mit Kreis Birkenfeld wegen Windrad: Niederhambach kassiert Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht
Vom Sironapavillon an der B 41 bei Schmißberg fällt der Blick auf ein bisher allein dort stehendes Windrad auf dem Geiershügel. Gegen die Genehmigung einer zweiten, noch nicht errichteten Anlage wehrt sich die Gemeinde Niederhambach seit Jahren. Nun hat sie bei diesem Kampf aber in höchster juristischer Instanz eine Niederlage erlitten, da das Bundesverwaltungsgericht in einem Revisionsverfahren ihre Klage abgewiesen hat. Foto: Reiner Drumm
Reiner Drumm

Niederhambach. Eine bereits seit 2012 andauernde Auseinandersetzung zwischen der Ortsgemeinde Niederhambach und der Kreisverwaltung Birkenfeld ist nun von höchstrichterlicher Stelle entschieden worden. Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig hat in einem Revisionsverfahren die Klage der Kommune gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz vom Mai 2018 abgelehnt.

Lesezeit 3 Minuten
Diese Instanz hatte die von der Kreisverwaltung Ende 2013 erteilte Genehmigung zum Bau einer Windkraftanlage des Typs Vestas V 112 mit einer Gesamthöhe von 175 Metern, das gegen den Willen der Gemeinde auf einem Privatgrundstück auf Niederhambacher Gemarkung errichtet werden soll, für rechtens erklärt.

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