„Hierdurch wird auch für einen Schutz unserer Patientinnen und Patienten und der Mitarbeitenden vor von außen eingetragenen Infektionen Sorge getragen“, heißt es in einer Pressemitteilung.
Das Besuchsverbot gilt ab diesem Freitag, 29. Juli. Die bisher bereits geltenden Sonderregelungen für Eltern minderjähriger Kinder, in der Geburtshilfe, für Angehörige von Patientinnen und Patienten in einer palliativen Situation und Schwerverletzte bleiben weiterhin bestehen und können unter www.io.shg-kliniken.de eingesehen werden. Über die Gewährung von Ausnahmen des geltenden Besuchsverbots entscheiden die behandelnden Mediziner nach ärztlichem Ermessen im Einzelfall vor Ort. Vor Betreten des Krankenhauses ist ein tagesaktueller negativer Corona-Antigen-Schnelltest vorzuweisen und während des Aufenthaltes kontinuierlich eine FFP2-Maske zu tragen. red