Kempfeld – Die Ordner werden immer dicker: Frank Hahn – Sprecher der Bürgerinitiative „Verantwortungsvoller Umgang mit Mobilfunkanlagen in Kempfeld“, die sich gegen den im Herbst 2009 im Ort aufgestellten O 2-Sendemast wehrt (die NZ berichtete) – ist mittlerweile Experte in dieser schwierigen Materie. Geeignete Flächen für Mobilfunkanlagen im Außenbereich festlegen, um so die Versorgung sicherzustellen und zugleich solche Masten innerhalb der Wohnbebauung zu verhindern: Das ist und bleibt das Ziel der unermüdlichen Kempfelder, die sich nicht gegen Mobilfunk wehren, sondern schlicht den Mast an einem anderen, aus ihrer Sicht weniger gesundheitsgefährdenden Standort sehen wollen. Erste Ergebnisse der von Seiten der Ortsgemeinde in Auftrag gegebenen Vorsorgeplanung, die sich die Gemeinde Kempfeld rund 35 000 Euro kosten lässt, liegen vor.
Eingeleitet wird zudem ein Clearingverfahren (siehe Zusatzinfo); mit ins Boot geholt wurden unter anderem der Bundestagsabgeordnete Fritz Rudolf Körper und Uwe Weber, Bürgermeister der VG Herrstein. Auch ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Dr. Wolf Herkner aus Wasserburg/Inn, vertritt mittlerweile die Interessen der BI. Bislang bewegt sich O 2 allerdings keinen Millimeter. Telefonate, persönliche Gespräche, Briefwechsel: „Da kam nichts raus“, beklagt Hahn. Der Verstoß von O 2, die Kommune bei der Standortsuche nicht zu beteiligen, scheint kein Einzelfall zu sein. Hahn verweist auf einen Fall in Aichwald: Die dortige Bürgerinitiative hatte zur Diskussion eingeladen. O 2 hatte gegen das Votum der Gemeinde einen Funkmast aufgestellt. Das sei ein klarer Verstoß gegen die Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber, wonach Masten im Konsens mit den Kommunen aufzustellen sind, hieß es von Seiten der BI, was dort auch ein O 2-Sprecher einräumte...
Auch der Verwaltungschef ist mittlerweile sauer auf das Mobilfunkunternehmen. Weber in einem Schreiben an O 2: „Die Kommune fühlt sich bewusst hintergangen und ausgetrickst. Von einer vertrauensvollen Zusammenarbeit kann hier nicht die Rede sein. Einerseits kann innerhalb von acht Wochen ein Alternativstandort geprüft werden (auch bei vertraglich gesicherten Standorten)... Seit dem Vorliegen der Standortbescheinigung steht nur noch das geschäftliche Interesse von O 2 im Fokus. Ich darf Ihnen sagen, dass ich das Vorgehen von O 2 durch Vernebelungsformulierungen unanständig finde und dieses Unternehmen schwerlich weiter empfehlen kann.“ Ein weiterer Schritt der BI: Sie hat ein bauaufsichtliches Einschreiten bei der Kreisverwaltung beantragt. „Die Sendeanlage wurde baurechtswidrig errichtet. Sie fällt aufgrund ihrer Gesamthöhe von mehr als zehn Metern nicht unter die Freistellung der Landesbauordnung und ist genehmigungspflichtig. Oberverwaltungsgerichts-Entscheidungen belegen, dass die Gesamtanlagenhöhe ab der untersten Verankerung in der Dachkonstruktion zu messen ist, wobei alle Teile, die zur Befestigung dienen, mit zu berücksichtigen sind“, so Hahns Bewertung. Ein von der BI beauftragter Prüfstatiker wird deutlicher: „Die Antennenanlage lastet auf der Dachkonstruktion. Damit wird in die Statik des Gebäudes eingegriffen, wonach eine baustatische Prüfung erforderlich wird.“ Spätestens hier“, so meint Hahn, „ist die Kreisverwaltung in der Pflicht“.
O 2 bleibt unnachgiebig: Eine Verlegung des Mobilfunkstandortes in Kempfeld sei nicht vorgesehen, heißt es von Seiten des Unternehmens auf Anfrage der NZ. Vera Müller