Soziale Stadt: Es haben sich bereits Interessierte gemeldet
Stadtquartier Wasenstraße: Für private Investoren gibt es Zuschüsse
Der Bereich Wasenstraße soll attraktiver werden. Neben allgemeinen Maßnahmen sind auch Privatinvestitionen eingeplant. Foto: Hosser
Hosser

Idar-Oberstein. Das sind gute Nachrichten mit Blick auf das Stadtquartier Wasenstraße in Oberstein, die optimistisch stimmen können und auch die Stadtratsmitglieder in ihrer jüngsten Sitzung in der Messe erfreut zur Kenntnis nahmen: Bereits acht Interessierte haben sich gemeldet, darunter Hauseigentümer, die selbst im Haus wohnen oder eines besitzen. Es gibt auch Interessensbekundungen, ein Haus kaufen zu wollen. Zudem seien auch größere Projekte denkbar, erläutert Kevin Keller, Stadtplaner der Verwaltung, im NZ-Gespräch. Diesbezüglich hätten sich Akteure gemeldet, Details sollten aber noch nicht preisgegeben werden. Sie wollen als private Investoren vom Förderprogramm „Soziale Stadt – Stadtquartier“ profitieren. In seiner jüngsten Sitzung hatte der Idar-Obersteiner Bauausschuss in der Messe die Modernisierungsrichtlinie für das Sanierungsgebiet „Stadtquartier Wasenstraße“ einstimmig beschlossen, dem folgte vor gut einer Woche auch der Stadtrat. Das auf zwölf Jahre ausgelegte Städtebauprojekt, das im Rahmen des Bund-Länder-Förderprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ mit 90 Prozent bezuschusst wird, findet breite Zustimmung im Rat. Thomas Engel (Freie Liste) erläuterte im Rahmen der Sitzung: „Die Modernisierungsrichtlinien sind wichtig, um privat Akzente setzen zu können. Die Stadt allein kann da wenig ausrichten.“

Jupp Mähringer, SPD-Fraktionsvorsitzender, kommentierte: „Die Modernisierungsrichtlinie ist ein durchaus geeignetes, unterstützendes Mittel, um die in Privatbesitz befindlichen Häuser im Fördergebiet zu sanieren. Deshalb hoffen wir auf eine große Teilnahme von Eigentümern mithilfe dieses Fördertopfes. Die Verwaltung wird hier sicherlich auch etwas Überzeugungsarbeit gegenüber den Besitzern leisten müssen. Die Notwendigkeit der Maßnahme sehen wir indes erfüllt, indem die Möglichkeit der optischen Aufwertung dieses Quartiers, was dringend erforderlich ist, finanziell erleichtert wird.“ Im Übrigen müsse verhindert werden, dass erneut ein Haus zusammenfalle, wie es jüngst der Fall gewesen war. Nachdem zwischenzeitlich auch die Richtlinie für den Verfügungsfonds erstellt wurde, liegen mit der Modernisierungsrichtlinie alle Bausteine des Förderprogramms vor, sodass mit der Umsetzungsphase begonnen werden kann. Nach den aktuellen Planungen sollen im Förderzeitraum Projekte und Maßnahmen mit einem Volumen von rund 8,4 Millionen Euro erfolgen.

Alle Daten zum Förderprogramm „Soziale Stadt – Stadtquartier Wasenstraße“ stehen ab sofort auf der eigens eingerichteten Internetseite www.sozialestadt.io bereit. Dort sind unter anderem auch nähere Informationen zum Entwicklungskonzept, zum Sanierungsmanagement, zum Quartiersmanagement sowie zum Verfügungsfonds zu finden. Die Förderung kann durch eine erhöhte steuerliche Abschreibung oder einen direkten Zuschuss erfolgen. Um eine Förderung zu erhalten, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen und Formalitäten zu erledigen. Dafür steht den Eigentümern ein Sanierungsmanagement zur Verfügung. Wer also eine Förderung für eine private Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahme für seine im Bereich des Stadtquartiers Wasenstraße liegende Immobilie erhalten möchte, sollte sich frühzeitig mit den Experten in Verbindung setzen.

Eine private Maßnahme kann nur gefördert werden, wenn es sich um eine sogenannte durchgreifende Maßnahme handelt. Dies bedeutet, dass sie sich aus verschiedenen Maßnahmen beziehungsweise mindestens drei Gewerken zusammensetzen muss. Die Durchführung von nur einer der aufgelisteten Maßnahmen ist in der Regel nicht förderfähig. Der Gebrauchswert des Gebäudes ist deutlich zu verbessern und dem heutigen Standard anzupassen. Gebäude und Freiflächen müssen sich darüber hinaus harmonisch in das traditionelle Stadtbild des Wasenquartiers einfügen. Die Maßnahme muss grundsätzlich den Zielen des „Sanierungsgebiets „Stadtquartier Wasenstraße “ entsprechen. Nicht gefördert werden können Maßnahmen, bei denen es sich ausschließlich um einfache Schönheitsreparaturen oder um normale Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten handelt, wie zum Beispiel nur das Streichen von Räumen oder der Fassade, nur der Austausch von Bodenbelägen oder nur die Erneuerung einzelner Fenster.

Von unserer Redakteurin Vera Müller

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