Solche Hilfskonstruktionen sieht man immer öfter im Stadtgebiet. Sie sorgen aber für Probleme etwa im Winterdienst und sind daher nicht erlaubt.
Aktualisiert am 09. Dezember 2024 12:49 Uhr
Bei seinen Streckenkontrollen stellt das städtische Tiefbauamt in letzter Zeit vermehrt fest, dass von Straßenanliegern mobile oder sogar fest installierte Bordsteinrampen vor ihren Grundstückszufahrten angebracht werden. Das Anbringen solcher Rampen im öffentlichen Verkehrsraum stellt jedoch eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar, und in der Regel wurde hierfür keine Genehmigung erteilt.