Todesermittlungsverfahren eingestellt
Staatsanwaltschaft stellt Todesermittlungsverfahren ein – Polizist schoss aus Notwehr
In der Nähe der Tennisplätze in Hoppstädten hat sich am 2. November der tödliche Schuss ereignet. Foto: Reiner Drumm

Hoppstädten-Weiersbach. Das nach dem gewaltsamen Tod eines Mannes aus Eritrea im November 2019 eingeleitete Todesermittlungsverfahren – wie in solchen Fällen stets üblich – ist von der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach eingestellt worden.

Der 26-jährige anerkannte Asylant hatte bei einem Einsatz in Hoppstädten-Weiersbach einen Polizisten mit einer Axt bedroht und ist von ihm mit einem Schuss aus weniger als einem Meter mit einem Schuss in den Kopf getötet worden. „Wir sind nach der Bewertung sämtlicher Untersuchungsergebnisse zu dem Schluss gekommen, dass der Polizeibeamte aus Notwehr gehandelt hat“, sagte Oberstaatsanwalt Gerd Deutschler.

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