Gericht entscheidet
Sprudelbetriebe dürfen vorerst weiter Wasser entnehmen
Der Nationalpark Hunsrück-Hochwald dient dem Schutz eines mehr als 10.000 Hektar großen Areals und verfolgt das Ziel, die Natur
Der Nationalpark Hunsrück-Hochwald dient dem Schutz eines mehr als 10.000 Hektar großen Areals und verfolgt das Ziel, die Natur in diesem Gebiet weitestgehend unberührt zu lassen.
Dominik Ketz

Etappensieg für Schwollener Sprudel und Hochwald Sprudel vor dem Oberverwaltungsgericht: Die Betriebe dürfen vorerst weiter Wasser im Nationalpark Hunsrück-Hochwald entnehmen. Die Beschwerde der SGD Nord wurde abgewiesen.

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Die Betriebe Schwollener Sprudel und Hochwald Sprudel dürfen vorerst weiter Wasser im Nationalpark Hunsrück-Hochwald entnehmen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz jetzt in zwei Eilrechtsschutzverfahren entschieden, wie aus einer entsprechenden Pressemitteilung hervorgeht.

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