Nationalpark Hunsrück-Hochwald
Sprudelbetriebe dürfen vorerst weiter Wasser entnehmen
Auch diese Entnahmestellen für Grundwasser in unmittelbarer Nähe des Börfinkgrabens dürfen nun erstmal weiter betrieben werden.
Auch diese Entnahmestellen für Grundwasser in unmittelbarer Nähe des Börfinkgrabens dürfen nun erstmal weiter betrieben werden.
Thomas Brodbeck

Das Verwaltungsgericht Koblenz kassiert den Pumpen-Stopp der SGD Nord ein – das Gericht sieht derzeit keine nachteiligen Effekte für die umliegende Natur, jedoch einen möglichen wirtschaftlichen Schaden für die beiden Sprudelbetriebe aus Schwollen. 

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Das Verwaltungsgericht Koblenz hat den Eilanträgen der beiden Schwollener Sprudelbetriebe Hochwald Sprudel und Schwollener Sprudel gegen den Stopp der Wasserentnahme im Nationalpark Hunsrück Hochwald stattgegeben. Die Betriebe dürfen weiter Wasser im Nationalpark fördern.

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