Vor den Wohnungslosenhilfe Sperrmüll angezündet: Zweifel an der Täterschaft eines 21-Jährigen führen zum Urteil
Sperrmüll in Oberstein angezündet: Richter Pfeifer spricht von „Freispruch mit Geschmäckle“

Idar-Oberstein. Jugendrichter Johannes Pfeifer nannte sein Urteil einen „Freispruch mit Geschmäckle“: Am 8. Januar 2020 soll ein damals 20-Jähriger vor einem Haus der Wohnungslosenhilfe in der Kasinostraße in Idar-Oberstein Sperrmüll angezündet haben. Das Feuer sprang aufs Gebäude über, zwei Bewohner wurden mit knapper Not gerettet und kamen mit Rauchvergiftungen ins Krankenhaus. Die Vorwürfe wiegen schwer. Nur: War der 21-Jährige der Täter? Für Richter Pfeifer, der immerhin seit Jahrzehnten im Justizdienst arbeitet, war der Fall einer der interessantesten in seinem Berufsleben: Es sei „fast ein Lehrbeispiel, wie Dinge, die zu Anfang offenkundig zu sein scheinen“, einen unerwarteten Ausgang nehmen können.

Staatsanwalt Christian Loch rückte von seiner ursprünglichen Anklage, die von schwerer Brandstiftung, bei der der Tod der Bewohner bewusst in Kauf genommen worden sei, ab und plädierte auf Freispruch. „Es gibt nicht viel, worauf wir eine Verurteilung stützen könnten“, fand Loch: „Mir bleiben Zweifel an der Täterschaft.

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