Darf Stadt Birkenfeld die Kosten für die Grabarbeiten an Angehörige weitergeben, auch wenn sie viel höher sind als anderswo?
Sind fast 2000 Euro für die Grabaushebung rechtens? Im Birkenfelder Friedhofsstreit haben jetzt die Richter das Wort
Seit mittlerweile drei Jahren schwelt die Auseinandersetzung um eine Beerdigung auf dem Birkenfelder Friedhof. Foto: Reiner Drumm (Archiv)
Reiner Drumm

Birkenfeld/Koblenz. „Würden Sie 2000 Euro dafür zahlen, dass jemand ein Grab schaufelt und wieder zuschüttet? Um diese Frage geht es doch im Kern.“ So versucht Anwalt Marc Unger zusammenzufassen, warum er mit seinem Mandanten Kurt Seul vor dem Verwaltungsgericht in Koblenz erschienen ist, um gegen die Stadt Birkenfeld zu klagen.

Zwar sind es keine 2000 Euro, um die hier gestritten wird, sondern „nur“ 1892,10 Euro. Außer um die Höhe des Betrags geht es dem Kläger aber durchaus auch ums Prinzip. Seul und sein Anwalt finden, dass die Gemeinde, in diesem Fall die Stadt Birkenfeld, die hohen Kosten für das Ausheben eines Grabs nicht hätte eins zu eins weitergeben dürfen.

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