Derzeit seien bei der Stadtverwaltung Idar-Oberstein sechs kommunale Vollzugsbedienstete in Vollzeit beschäftigt. Gearbeitet wird meist im Zweier-Team. Die Vollzugsbediensteten seien in der Kernstadt, Idar und Oberstein sowie in den weiteren Stadtteilen zu Fuß oder mit dem Dienstwagen unterwegs.
Gesetzlich zugewiesen
Weiter heißt es: „Bei den gesetzlich zugewiesenen Verwaltungsaufgaben handelt es sich im Wesentlichen um die Durchsetzung von Verwaltungsakten sowie Ermittlungsdienst. Hierzu zählen insbesondere die Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen bei Nichtzahlung von Versicherung und Steuer sowie bei Mängeln (auch für das Gebiet der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen), Einziehung von Führerscheinen, Schulzuführungen, Schornsteinfegerersatzvornahmen, Überwachung der Auflagen für die Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums, etwa durch Außengastronomie, Verkaufs-/Infostände, Plakatierung, Ermittlungen und Maßnahmen im Einwohnermelde- und Passwesen und weiterer Rechtsbereiche auf Ersuchen verschiedener Sachgebiete der Verwaltung, Amtshilfe bei Ersuchen anderer Behörden und Dienststellen sowie die Überwachung des fließenden und ruhenden Verkehrs.“
Immer wieder Kontrollen
Zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung im öffentlichen Raum erfolgten Kontrollen, Ermittlungen und Maßnahmen bei zum Beispiel illegaler Müllentsorgung, schließlich auch die allgemeine Bestreifung des Stadtgebietes, insbesondere neuralgischer Orte wie der beiden Fußgängerzonen und des Bahnhofes, primär zum Zwecke der Prävention, sowie weiterer öffentlicher Plätze, Parks oder Spielplätze, um womöglich Platzverweise gegen Personen und Personengruppen auszusprechen, sollten diese die Sicherheit oder Ordnung allgemein oder entgegen der städtischen Gefahrenabwehrverordnung gefährden. Zudem erfolgten nach vorheriger Absprache gemeinsam mit der Polizei auch Präventivstreifen und Kontrollaktionen im öffentlichen Raum.
Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften würden hierbei erforderlichenfalls Identitätsfeststellungen, Sicherstellungen von Gegenständen oder Platzverweise erfolgen und unter Umständen Ordnungswidrigkeiten aufgenommen. Die Wahrnehmung der Aufgaben erfolge nach Dienstplänen, die in den Monaten November bis Februar Einsatzzeiten in der Regel bis 19 Uhr und in den sonstigen Monaten bis 21 Uhr vorsehen. Pro Monat würden planmäßig zwei Wochenenddienste geleistet. Hinzu kämen Wochenend- und Spätdienste anlässlich von Veranstaltungen (Fastnacht, Jazztage, Märkte, Demonstrationen).
Vor Diensteinteilung gebe es regelmäßigen Kontakt mit der Polizei und stets eine Lageeinschätzung, sodass die Einsatztage, der zeitliche Umfang und die Anzahl der eingesetzten kommunalen Vollzugsbediensteten, auch unter Einbeziehung der Sonn- und Feiertage, anlassbezogen variabel sowie anhand der personellen Ressourcen festgelegt werden könnten. Für Totz sind die Antworten nur bedingt befriedigend. Er wird nachhaken, kündigt das CDU-Stadtratsmitglied an.