Wasseruntersuchung Widerspruch gegen monatliche Überprüfung des Schwimmbads
Schwimmbaduntersuchung: Hotelbetreiber fühlen sich überkontrolliert
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Kreis Birkenfeld. Ist es den Betreibern eines Hotels zuzumuten, monatlich das Wasser ihres Schwimmbads auf Dutzende Grenzwerte untersuchen zu lassen? Ist es gerechtfertigt, dass für einen verhältnismäßig kleinen Pool dieselben Auflagen gelten wie beispielsweise für das Idar-Obersteiner Hallenbad? Mit diesen Fragen musste sich der Kreisrechtsausschuss beschäftigen. Die Inhaber eines kleinen Hotels im Kreis Birkenfeld hatten Widerspruch gegen eine Anordnung des Gesundheitsamtes eingelegt, das wiederum beharrt auf seinem Standpunkt.

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Man fühlte sich ein bisschen in die leidvolle Zeit des Chemieunterrichts zurückversetzt, als Jürgen Schlöder die Widerspruchsbegründung der Hotelbetreiber vorlas. Sie enthielt dermaßen viele fachterminologische Stoffbezeichnungen, die im Zusammenhang mit den erforderlichen Wasserproben stehen, dass der Vorsitzende des Kreisrechtsausschusses hier und da ins Stocken geriet.

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