Betrunken ohne Führerschein
Schulbusfahrer aus Baumholder muss ins Gefängnis
Weil der Angeklagte nicht zur Berufungsverhandlung in Bad Kreuznach erschien, ist das vom Idar-Obersteiner Amtsgerichte Urteil j
Weil der Angeklagte nicht zur Berufungsverhandlung in Bad Kreuznach erschien, ist das vom Idar-Obersteiner Amtsgerichte Urteil jetzt rechtskräftig.
Arne Dedert/dpa

Die Lage für eine Strafaussetzung zur Bewährung war gar nicht so schlecht: Doch diese Chance verspielte ein 47-Jähriger, der stark alkoholisiert einen Schulbus gegen eine Mauer gesetzt hatte. Seinen Führerschein hatte er schon vorher verloren.

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Die Chance, um das Gefängnis herumzukommen, hat sich ein 47-Jähriger aus Baumholder durch sein unentschuldigtes Fernbleiben bei der Berufungsverhandlung vorm Landgericht Bad Kreuznach verbaut. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hatte im Mai 2025 den Kraftfahrer, der Ende Oktober 2024 ohne Fahrerlaubnis und mit 2,6 Promille im Blut einen Schulbus chauffierte, zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt.

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