Einem Ehepaar aus Idar-Oberstein wird vorgeworfen, die jungen Töchter zwischen Mai 2012 und April 2014 mehrfach misshandelt zu haben. Dazu kommt ein Fall von schwerer Körperverletzung: Der Stiefvater der Kinder soll mit einem Schuhschrank nach einem der Mädchen, das mittlerweile 17 Jahre alt ist und als Nebenklägerin auftritt – geworfen haben. Er soll sich vorher über das Kind geärgert haben.
Die Geschichte kam auf, als die Kinder sich gegenüber der Mitarbeiterin der Familienhilfe äußerten und angaben, geschlagen zu werden. Die 36-jährige, aus Polen stammende Angeklagte hat insgesamt sechs Töchter: drei aus erster Ehe (einer „Zwangsehe“, die die Ex-Schwiegermutter und ihre eigene Mutter eingefädelt hätten, wie sie vor Gericht berichtete) und drei aus zweiter Ehe mit dem nun mitangeklagten 44-Jährigen, der seit 2001 arbeitslos ist: Er habe als Kfz-Mechaniker in seinem Job den Anschluss verloren, weil er keine Ahnung von Elektronik habe. Die drei älteren Töchter befinden sich beim leiblichen Vater, zwei der drei jüngeren leben bei der Angeklagten, ein Kind befindet sich zurzeit in einer Pflegefamilie.
Die Frau führte auf Bitten ihres Verteidigers Torsten Vogt aus, sie sei früher selbst von ihrer Mutter geschlagen worden, was auch einer ihrer Töchter bekannt sei. Die Stoßrichtung des Verteidigers ist offensichtlich: Übertragen die Töchter die Geschichte der Mutter aufs eigene Leben? Wie glaubwürdig sind die Aussagen der Kinder? Richter Johannes Pfeifer ließ durchblicken, dass die Gutachten, die bei den weiteren Terminen im Fokus stehen, keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Töchter schüren.
Er redete den Angeklagten ins Gewissen: Man möge den Kindern doch die zweifellos belastende Aussage ersparen. Im Falle eines Geständnisses könne man von einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung ausgehen. Den Stiefvater würde wohl eine höhere Strafe erwarten: Er musste sich zusätzlich 2017 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten, sodass eine Gesamtstrafe gebildet würde.
Nach zehnminütiger Beratung stand fest: Pfeifers Appell fruchtet nicht. Die beiden Angeklagten streiten die Vorwürfe ab. Es ist mit einer umfangreichen Beweisaufnahme zu rechnen, zumal die Anwälte weitere Zeugen benennen wollen: So zum Beispiel einen Kinderarzt und Lehrer. Diese sollen bezeugen, dass zumindest eine der Töchter dazu neigt, unbegründete Anschuldigungen zu erheben. Zudem soll ein Pädagoge befragt werden, der eines der Mädchen beim Schwimmunterricht gesehen hat. „Da müssten ja blaue Flecken aufgefallen sein“, mutmaßte der Verteidiger des Stiefvaters, Andreas Pees.
Zudem werden Gutachter und die Mitarbeiterin der Familienhilfe vor Gericht aussagen. Zwei Fortsetzungstermine – am 28. März und am 4. April, jeweils ab 9 Uhr, stehen bereits fest.