Birkenfeld
Schaden geht in die Millionen
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Birkenfeld. Nachdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz Anfang des Monats den Widerspruch des Nabu-Landesverbandes gegen drei Windenergieanlagen im Birkenfelder Stadtwald als unzulässig zurückgewiesen hat, prüft die Geres-Gruppe, die betroffene Baufirma, nun die Einleitung rechtlicher Schritte gegen die Naturschützer.

Von unserem Redakteur Andreas Nitsch

Nach Angaben eines Firmensprechers gehe der entstandene Schaden für die Stadt Birkenfeld – und damit den Steuerzahler – in die Millionen. Gleichzeitig stellt die Geres-Gruppe Parallelen zu einem ähnlichen Fall her, bei dem eine Klage nach Zahlung eines sechsstelligen Eurobetrages zurückgenommen wurde.

Hintergrund: Der Landesverband des Nabu (Naturschutzbund Deutschland) hatte Anfang August, also fast ein Jahr nach der im September 2013 erteilten Genehmigung, beim Verwaltungsgericht Koblenz Widerspruch eingelegt. Als Begründung wurde wiederholt die Gefährdung von Rotmilan- und Fledermauspopulationen genannt. Das Bauprojekt wurde am 22. September 2014 gestoppt, die Baustelle musste sofort komplett geräumt werden.

Mit Beschluss vom 3. November 2014 hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz schlussendlich die Beschwerde des Nabu zurückgewiesen, weil der Widerspruch wegen Verwirkung offensichtlich unzulässig ist. Das OVG führt in seinem Beschluss aus, dass der Nabu „unter Verhältnissen untätig geblieben“ sei, unter denen ein vernünftiger Naturschutzverbund längst etwas zur Wahrung seiner Rechte als „Anwalt des Umweltrechts“ unternommen hätte.

Der Geres-Sprecher betont, dass der Naturschutz der ureigene Zweck des Nabu sei. Daher dränge sich der Verdacht auf, dass der Nabu-Landesverband Rheinland-Pfalz den Baustopp des Windparks Birkenfeld nicht primär zum Zwecke des Naturschutzes herbeiführen wollte, sondern zum Zwecke einer Zahlung eines Geldbetrages an eine dem Nabu nahestehende Stiftung.

Der Firmenversprecher verweist in diesem Zusammenhang auf einen Presseartikel, der im Februar in der Berliner Zeitung erschienen ist. Darin werde ein ähnliches Beispiel beschrieben. Demnach wurde in Hessen ein Windpark nach Vorlage aller Genehmigungen in Betrieb genommen und anschließend wieder stillgelegt. Der Nabu hatte, so berichtet der Geres-Sprecher, gegen den Betreiber des bereits Strom erzeugenden Windparks geklagt und die Stilllegung erreicht. Erst nach Zahlung von 500 000 Euro an eine dem Nabu nahestehende Stiftung sei die Klage zurückgezogen worden, und der Windpark habe den Betrieb wieder aufnehmen können. Auch hier seien dem Windparkbetreiber durch mehrmonatigen Stillstand seiner Anlagen Schäden in Millionenhöhe entstanden.

Die Geres-Gruppe merkt an, dass diese Praxis sogar von offizieller Seite des Nabu bestätigt worden sei. Dies sei dem Presseartikel der Berliner Zeitung zu entnehmen. Konrad Volkhardt, Leiter des Nabu-Kreisverbandes Werra-Meißner, wird dort mit den Worten zitiert: „Wir wollen erreichen, dass etwa eine halbe Million Euro pro kleinem Windpark in eine Umweltstiftung fließen. Dafür würden wir dann auf Klagen verzichten.“ So nehme der Nabu auch die Einleitung offensichtlich aussichtsloser Gerichtsverfahren in Kauf, die auch den gemeinnützigen Verein mit horrenden Kosten belasten, wie der Fall im Windpark der Stadt Birkenfeld zeige.

Für die Verantwortlichen der Geres-Gruppe erscheint die Begründung, das Projekt wegen Fledermaus- und Rotmilanpopulationen zu stoppen, unter dem Licht dieser Erkenntnisse nur als vorgeschoben. Dies bestätige auch das von der Geres-Gruppe in Auftrag gegebene Gutachten. Dazu führt das Unternehmen aus: „Das wissenschaftlich fundierte Gutachten zeigt, dass es keinerlei Einwände gibt, an dem von Geres vorgeschlagenen Standort einen Windpark zu errichten. Sowohl die Anzahl der Anlagen als auch deren Höhe und Leistung sind im Einklang mit geltenden Gesetzen und dem Schutz der Natur.“

Die sofortige vollständige Räumung und erneute Einrichtung der Baustelle haben erhebliche Mehrkosten erzeugt. Nicht allein die Einnahmeausfälle durch die verspätete Inbetriebnahme, so betont das Unternehmen, würden dabei zu Buche schlagen. Starkwindphasen in Deutschland seien im Herbst und Winter wichtig für die Stromerträge, jedoch erschwerten sie in diesem Fall die Montage der Anlagen. Weil der Windpark Birkenfeld nun deutlich später als geplant Strom produziert, könnten diese wichtigen Monate der Starkwindphasen nicht mehr genutzt werden.

Doch dies sei noch nicht alles: Durch die vom Nabu herbeigeführte Verzögerung beim Aufbau des Windparks könne ein wichtiger Termin eventuell nicht eingehalten werden. Denn eigentlich sollte der Windpark Birkenfeld lange vor dem 31. Dezember 2014 in Betrieb gehen. Dieser Termin ist durch den mehr als acht Wochen andauernden Baustopp gefährdet. Per Gesetzesänderung reduzieren sich allerdings nach diesem Zeitpunkt die Einspeisevergütungen erheblich. Die genaue Schadenshöhe werde derzeit von Geres ermittelt.

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