Sarahs Peiniger wieder in Haft: Gericht sieht doch Fluchtgefahr
Neubrandenburg
Sarahs Peiniger wieder in Haft: Gericht sieht doch Fluchtgefahr
Neubrandenburg. Der nach einem geplatzten Prozess in Mecklenburg-Vorpommern freigelassene Mann, der seine Lebensgefährtin Sarah H. aus Fischbach in Rheinland-Pfalz zu Tode gefoltert haben soll, ist wieder in Haft. Der 53-Jährige sei in einem Dorf bei Neubrandenburg festgenommen worden, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Aktualisiert am 13. September 2018 11:14 Uhr
Grundlage sei ein Haftbefehl des Oberlandesgerichtes (OLG) Mecklenburg-Vorpommern, das eine Fluchtgefahr für gegeben hält. Damit hatte das OLG eine Entscheidung des Landgerichts von vor gut einer Woche korrigiert. Das Landgericht war nicht von einer Fluchtgefahr ausgegangenen: unter anderem auch deshalb, weil der Angeklagte bereits zwei Jahre in Haft war, ein Strafmaß von fünf Jahren nach dem ersten Urteil nicht überschritten werden kann und die ...