Von unserem Redakteur Michael Fenstermacher
In der Ratssitzung am Dienstag machten nun erneut Anwohner des Neubaugebiets „Auf Kallenfels“ ihrem Ärger Luft. Grund ist der Antrag der Ortsgemeinde an die VG, den Flächennutzungsplan zu ändern und weitere Sonderflächen für Windkraft in Ruschberg auszuweisen (die NZ berichtete).
Ortsbürgermeister Alfred Heu sah sich in der Einwohnerfragestunde mit einem regelrechten Hagel teils in gereiztem Ton formulierter Nachfragen aus einer etwa zehnköpfigen Gruppe konfrontiert. Den Namen des Projektträgers für die neuerlichen Windkraftpläne – in der Niederschrift der vorangegangenen Ratssitzung ist von EEG Energie Expertise die Rede – wollten die Anwohner erfahren. „Er fällt mir jetzt nicht ein. Ich gebe die Antwort schriftlich“, entgegnete Heu, was ihm prompt den Vorwurf mangelnder Transparenz einbrachte. „Im Internet findet man längst eine EE Windpark Ruschberg GmbH“, betonte Stefan Jungbluth, einer der Wortführer.
Nach weiteren Fragen, etwa um den wievielten Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplans es sich handele – laut Heu ist es der erste – sowie nach den Gründen für die Ablehnung der ursprünglichen gingen einige Anwohner dann zur Fundamentalkritik an der möglichen Errichtung von Windrädern über. Tenor: Die Ratsmitglieder sollten es sich gut überlegen, ob sie für eine Entscheidung verantwortlich sein wollen, die dazu führe, dass Ruschberger durch Windkraftemissionen erkranken oder sich der Wert der Grundstücke halbiere.
„Ich bin weder ein Gegner noch ein Befürworter der Windkraft“, stellte Heu klar. Es gebe strenge Auflagen für eine Baugenehmigung. Außerdem sehe er in Pachteinnahmen die einzige Möglichkeit, die finanzielle Leistungsfähigkeit der Ortsgemeinde überhaupt noch sicherzustellen. Auf dieses Argument entgegneten die Anwohner mit erneuten Nachfragen – und zwar diesmal zu einem abgelehnten Verkauf von zwei Grundstücken im Neubaugebiet. Warum sei hier eine Gelegenheit, Einnahmen zu erzielen, ausgelassen worden?
Den Hintergrund erläutert Heu auf NZ-Nachfrage: Potenzielle Käufer aus dem arabischen Raum hatten sich für die Grundstücke im Gesamtwert von 55 000 Euro interessiert. Mit Zustimmung der Mehrheit des Gemeinderates habe er den Verkauf abgelehnt – und zwar mit Verweis auf den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan. Dort sei festgelegt, dass die Erschließung dazu diene, den örtlichen Wohnraumbedarf zu decken. Käufer, die nur einige Wochen in ihren Sommerdomizilen verbrächten, könnten rechtlich nicht Bürger der Gemeinde werden.