Die Stadt Birkenfeld kann die Gebühren für die seit 2021 durch den Bauhof durchgeführte Reinigung nicht im Nachgang von ihren Bürgern einfordern. Das teilte Ralf Bitterwolf, Experte für Straßenreinigungssatzungen des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland Pfalz, in einer gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Bauausschusses der Stadt Birkenfeld den Ausschussmitgliedern mit. Das von Bitterwolf erklärte Problem: Eine Gemeinde kann Gebühren erheben, es gibt jedoch keine Gebührenpflicht. „In der bisherigen Straßenreinigungssatzung der Stadt Birkenfeld gibt es zwar einen Verweis auf eine Gebührenordnung, diese ist allerdings nie erstellt worden“, erklärte der Jurist. Das wäre rechtlich gleichzusetzen mit der Entscheidung, keine Gebühren zu erheben. „Eine Rückforderung wäre unter den gegebenen Umständen wohl rechtswidrig“, so Bitterwolfs Fazit.
Stadt muss Verlust hinnehmen
Im Oktober 2020 hatte der Stadtrat der Anschaffung einer Kehrmaschine für den städtischen Bauhof zugestimmt. Eine Reaktion darauf, dass sich bei der regelmäßigen Ausschreibung der Arbeiten immer weniger Firmen meldeten und gleichzeitig die Kosten gestiegen waren. Seit Mitte 2021 ist die Kehrmaschine nun im Einsatz. Statt einer Fremdfirma ist also seitdem die Stadt für die Reinigung der Straßen verantwortlich. Gleichzeitig wurde die Reinigung auf alle Straßen in Birkenfeld ausgeweitet. Die Anschaffung der Kehrmaschine sowie ihr Betrieb sollte sich durch Gebühren selbst finanzieren. Mit der Erarbeitung einer neuen Satzung hatte der Stadtrat damals die Verwaltung der Verbandsgemeinde (VG) Birkenfeld beauftragt.
Eine bloße Erweiterung der bestehenden Satzung sei nicht möglich gewesen, teilt die VG-Verwaltung mit. Stattdessen sei es notwendig gewesen, zwei neue Satzungen zu erarbeiten. „Dies erforderte umfangreiche Vorarbeiten. Während zuvor 31 Straßen im Stadtgebiet gereinigt wurden, war jetzt eine Ausweitung auf sämtliche Straßen der Stadt vorgesehen“, fügt die VG-Verwaltung hinzu. Dabei handele es sich der VG-Verwaltung zufolge um 120 Straßen im Stadtgebiet. „Dies machte es erforderlich, jede Parzelle einschließlich der Gehwege aller Straßen vorab öffentlich zu widmen.“ Dieser aufwendige Prozess habe zu erheblichen Verzögerungen geführt.
„Für die lange Dauer des Prozesses kann man sich nur entschuldigen und es in Zukunft besser machen“, sagte Kai Kämmerling, Fachbereichsleiter Bauliche Infrastruktur der VG Birkenfeld, gegenüber den Ausschussmitgliedern. Denn was für die Birkenfelder eine durchaus gute Nachricht ist – auf sie kommen nun keine hohen Nachforderungen zu –, bedeutet für die Stadt einen Verlust. Sie bleibt nun auf den Kosten für die Straßenreinigung, die seit 2021 angefallen sind, ohne Ausgleich durch Gebühren sitzen.
Neue Satzung wird finalisiert
Gebühren kann die Stadt Birkenfeld erst wieder erheben, wenn die Satzung durch Abstimmung im Stadtrat in Kraft tritt. Aktuell werde die Satzung mithilfe von Bitterwolf finalisiert und soll in naher Zukunft vorliegen, wie die VG-Verwaltung mitteilt. Doch auch hier sind vorab noch einige Fragen zu klären. Zum Beispiel, für welche Straßen im Winterdienst das Land Rheinland-Pfalz und für welche die Stadt Birkenfeld zuständig ist, sowie, bei welchen Straßen der Winterdienst auf den Bürger übertragen werden darf. Für Letzteres müssten Gefahrenpotenziale, denen Bürger beim Winterdienst unter Umständen ausgesetzt wären, geprüft werden, wie Bitterwolf erklärt. Straßen, auf denen Gefahr für Bürger beim Winterdienst besteht, dürften nicht auf sie übertragen werden. Aus diesem Grund, aber auch um der rechtlichen Pflicht Genüge zu tun, müsse ein Straßenverzeichnis über alle Birkenfelder Straßen erstellt werden. Außerdem müssten Übertragungen auf Bürger in der neuen Satzung klar geregelt sein. „Der Bürger muss genau wissen, was er wo zu tun hat“, erklärt Bitterwolf.
Wann genau dem Birkenfelder Stadtrat eine neue Straßenreinigungssatzung inklusive der Gebührenordnung vorgelegt werden soll, ist derzeit noch nicht terminiert.