Rettungsdienstbehörde will dem jetzt genau nachgehen
Rettungsdienstbehörde will genau prüfen: Gefährden Krankenfahrten die Notfallversorgung?

Kreis Birkenfeld. Kliniken, Patienten und alle anderen Betroffenen sind verunsichert: Sie benötigen eindeutige Vorgaben, welche Fahrten der Rettungsdienst zukünftig übernehmen darf – und welche nicht. Auch wenn das gesetzlich eigentlich klar geregelt ist: Da sieht auch die Kreisverwaltung Bad Kreuznach Handlungsbedarf, wie Landrätin Bettina Dickes im Gespräch mit unserer Zeitung deutlich machte.

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Sie hatte im Schulterschluss mit dem Ärztlichen Leiter Rettungsdienst, Dr. Guido Scherer, betont, dass das Rettungsdienstgesetz – entgegen der derzeit beim DRK Rheinhessen-Nahe offenbar üblichen Praxis – keine sogenannten Krankenfahrten, sondern nur medizinisch notwendige Krankentransporte erlaubt.

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