Kreis muss auf hoheInzidenz reagieren
Regeln für Einzelhandel werden verschärft – Für Publikumsverkehr geschlossen
So bitter es für die betroffenen Händler ist: Wegen der Regelungen der Bundesnotbremse ist in vielen Geschäften im Kreis Birkenfeld ab heute nur noch „Click and Collect“, also die Abholung bestellter Waren, möglich. Foto: dpa
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Kreis Birkenfeld. Ab Donnerstag gelten im Nationalparkkreis Birkenfeld wegen der hohen Corona-Inzidenz verschärfte Regeln für den Einzelhandel. Dort ist nun nur noch „Click and Collect“, also die Abholung bestellter Waren erlaubt. Einkaufen mit Termin („Click and Meet“) geht nicht mehr. Ausgenommen davon sind Geschäfte zur Deckung des täglichen Lebensbedarfs.

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Die Kreisverwaltung hat dazu eine Bekanntmachung veröffentlicht und auf die durch die Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes bestehende Rechtslage verwiesen. Im Kreis Birkenfeld hatte am 27. April die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 150 überschritten. Deshalb war die Kreisverwaltung dazu gesetzlich angehalten, ab dem übernächsten Werktag – dieser ist heute – die bislang zulässige ausnahmsweise Öffnung von Ladengeschäften nach vorheriger Terminbuchung für einen begrenzten Zeitraum („Click and Meet“) zu untersagen.

Der stationäre Einzelhandel im Kreis muss somit für den Publikumsverkehr schließen und auf „Click and Collect“ umschwenken. Kunden können dort vorher bestellte Waren nur noch abholen. Nicht von dieser Regelung betroffen sind unter anderem der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Apotheken, Optiker, Tankstellen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfs- und Gartenmärkte und der Großhandel. Dort ist bei einer begrenzten Anzahl von Kunden pro Quadratmeter Verkaufsfläche Publikumsverkehr nach wie vor erlaubt. Baumärkte müssen laut Kreisverwaltung auf „Click and Collect“ wechseln. Der Globus-Baumarkt hat aber beispielsweise bereits den Außenbereich mit Gartenmarktsortiment räumlich abgetrennt, sodass dort der Zugang ohne Test möglich ist. Daneben sind Lieferdienste weiterhin zulässig.

Die nun geltende Regelung tritt erst dann außer Kraft, wenn die Kreisverwaltung dies bekannt gibt. Dafür müsste die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 150 liegen. Lockerungen würden dann am übernächsten Tag wirksam. Noch von schärferen Regelungen verschont bleiben die Schulen im Kreis. Wechselunterricht ist weiter erlaubt, da die Inzidenz auch am Mittwoch unter der in diesem Fall entscheidenden Marke von 165 lag. Erst wenn die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über der Schwelle liegt, müsste am übernächsten Tag auf Homeschooling und Notbetreuung umgestellt werden. ax/red

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