Bewährungsstrafe für Kinderärztin aus der Region Trier
„Querdenkerin“ aus Hermeskeil: Verurteilung zu 14 Monaten auf Bewährung

Ein Jahr und zwei Monate Haft auf Bewährung – so lautet das Urteil des Trierer Landgerichts gegen eine in der Region bekannte „Querdenkerin“ und Kinderärztin.

Die 62-Jährige habe sich unter anderem der falschen Verdächtigung, der üblen Nachrede, des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und der Trunkenheit im Verkehr schuldig gemacht, sagte eine Sprecherin des Gerichts. In das Urteil sind Strafen aus einem vorausgegangenen Urteil mit eingeflossen.

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