Es liege "verminderte Schuldfähigkeit" vor - Urteil fällt am Dienstag
Prozess zum Tankstellenmord in Idar-Oberstein: Verteidiger plädiert auf Totschlag
Der Angeklagte mit seinen Pflichtverteidigern Alexander Klein (Ludwigshafen, links) und Axel Küster (Wiesbaden) Foto: Kurt Knaudt
Kurt Knaudt

Die Verteidigung hat am Freitag im Prozess zum Tankstellenmord von Idar-Oberstein für eine nicht in Jahren benannte Freiheitsstrafe wegen Totschlags „im nicht auszuschließenden Zustand verminderter Schuldfähigkeit“ plädiert.

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Sie sieht. anders als Staatsanwaltschaft und Nebenklage – beim Angeklagten die Merkmale der niederen Beweggründe und der Heimtücke als nicht erfüllt an. Auch eine besondere Schwere der Schuld liegt nach Meinung der beiden Pflichtverteidiger Alexander Klein (Ludwigshafen) und Axel Küster (Wiesbaden) nicht vor.

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