„Große Verwunderung meinerseits, da mir nach all den Jahren nicht mehr bewusst war, dass noch offene Rechnungen aus dieser Zeit vorhanden wären. Nun habe ich etwas im Familien- und Bekanntenkreis recherchiert und feststellen müssen, dass diese Vorgehensweise wohl kein Einzelfall ist. Auch in anderen Fällen lief das genau so ab, es scheint wohl ein normaler Ablauf in der Idar-Obersteiner Stadtverwaltung zu sein, dass die Rechnungen erst nach vielen Jahren abgeschickt werden.“
Das bestätigt Michael Brill von der Pressestelle der Stadt: „Der dargestellte Sachverhalt ist leider korrekt. Dabei handelt es sich zum Teil um eine Auswirkung des Personalmangels: Bedingt durch langanhaltende personelle Engpässe sowie krankheitsbedingte Ausfallzeiten konnte das hohe Arbeitsaufkommen im Bereich der Friedhofsabteilung über einen längeren Zeitraum nicht adäquat abgearbeitet werden. Für die vorhandenen Mitarbeiter stand die zeitnahe Abwicklung der Beisetzungen und der damit einhergehenden Arbeiten stets im Vordergrund. Dies konnte mit großem Engagement bewerkstelligt werden.“
Aber natürlich können wir gut verstehen, dass diese sehr späte Bescheiderteilung auf Unverständnis stößt. Und natürlich ist das auch kein normaler Ablauf, sondern den besonderen Umständen geschuldet. Insofern können wir die Betroffenen nur um Verständnis bitten.
Michael Brill, Pressesprecher der Stadt Idar-Oberstein
Dadurch kam es dann aber zu erheblichen Rückständen im Bereich der Gebührenfestsetzung. „So war ab 2019 eine größere Anzahl von Gebührenbescheiden noch nicht erstellt. Die Bescheide aus dem Jahr 2019 wurden mittlerweile erlassen, und seitens des Stadtbauamtes wird derzeit mit vereinten Kräften versucht, die weiteren Rückstände abzuarbeiten“, erläutert Brill.
Rechtlich sei die späte Bescheiderteilung nicht zu beanstanden, „da bisher noch keine Festsetzungsverjährung gemäß den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetze in Verbindung mit der Abgabenordnung eingetreten ist“. Diese Frist beträgt vier Jahre – beginnend mit Ablauf des Jahres, in dem die Leistung entstanden ist. „Aber natürlich können wir gut verstehen, dass diese sehr späte Bescheiderteilung auf Unverständnis stößt. Und natürlich ist das auch kein normaler Ablauf, sondern den besonderen Umständen geschuldet. Insofern können wir die Betroffenen nur um Verständnis bitten“, so der Sprecher der Stadt.
Was ist da los in der Verwaltung in Idar-Oberstein, dass man regelmäßig diese Gebühren erst nach vielen Jahren einfordert?
Gerd Schmidt
Und weiter: „Die Fälligkeit zur Zahlung der Gebühren ist im Bescheid mit 14 Tagen angegeben, da es sich hierbei um die in der Friedhofsgebührensatzung festgelegte Frist handelt. Selbstverständlich ist die Verwaltung aufgrund der besonderen Umstände beim Zahlungsziel kulant und bietet bei Bedarf, wie bei anderen Gebühren und Beiträgen auch, Zahlungserleichterungen an.“
Auch die Schwägerin von Gerd Schmidt hat jetzt all Ihre Akten durchforstet, weil sie auch wissen wollte, ob nach dem Tod ihrer Mutter noch eine Rechnung offen ist, da die Bestattung noch keine vier Jahre her ist. „Auch ihr ist jetzt aufgefallen, dass noch kein Gebührenbescheid angekommen ist“, wundert sich Schmidt und fragt: „Was ist da los in der Verwaltung in Idar-Oberstein, dass man regelmäßig diese Gebühren erst nach vielen Jahren einfordert? Meine Cousine ist so verärgert, dass sie einen Beschwerdebrief an den Bürgermeister schreiben will.“